Elternforum Baby und Job

Krankentage mit Kind

Krankentage mit Kind

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, Ihr Lieben! Ich bin derzeit mit der Kleinen in Erziehungszeit, werde aber ab März in Teilzeit selbständig arbeiten und gleichzeitig an einer Uni als Promotionsstudentin eingeschrieben sein. Weiß eine, wie es in dieser Zeit mit Krankentagen aussieht? Mein Mann und ich hatten die Idee - da ich stille -, daß wir meine 10 Tage für die Große auf ihn überschreiben, da ich ja im Krankheitsfall beim Baby bleiben muß. Ich hoffe auf eure Hinweise. Anja


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

hallo, ich glaub, ihr müsst da nichts überschreiben, wenn die große krank ist, bleibt dein mann zu hause und gibt dann bei seinem arbeitgeber die krankschreibung (betreuungsschein) vom kinderarzt ab - den rest regelt der arbeitgeber. wir teilen uns da auch immer rein - ist praktischer. lg doreen


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, man kan die Kinderkranktage nicht überscheiben. AE haben 20/Kind Verheiratetet jeder 10/Kind Wenn die bei einem weg sind, kann er nicht die des anderen nehmen. Aber ich habe noch nie 10 Tage im Jahr wirklich gebraucht. Gruß Tina


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Liebe Tina, doch, es geht zu überschreiben. Wir haben das auch schon einmal auf Vorschlag der Kasse (!) hin gemacht, als er oder ich (?) die 10 Tage verbraucht hatte. Allerdings war ich da angestellt. Ich muß jetzt bloß wissen, wie das mit meinem neuen "Status" ist. Ansonsten eine blödsinnige Regelung, oder? Es sollte doch uns Eltern überlassen werden, wie wir das aufteilen; gerade mit mehreren Kindern. Ob ich nun 20 mit einem oder auf zwei verteilt nehme, bleibt für den AG doch wurscht. Wir werden die Tage dieses Jahr für die Große wohl brauchen, weil eine OP ansteht. Liebe Grüße Anja


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Denn er ist der, der freistellen muss und die Arbeit anders verteilen. Nicht umsonst werden junge Mütter gefragt, wie es denn mit der Kinderbetreuung bestellt ist, wenn Kind krank. Junge Väter werden das nicht gefragt. Der AG kann nicht alle Risiken tragen, man könnte auch sagen: Was hat er überhaupt mit Krankheit von Angehörigen zu tun. Versteh mich nicht falsch, ich mache Dir keinen Vorwurf, aber mit der Annahme dem AG ist das wurscht, liebst Du sicher falsch!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

... was meint ihr mit 10 Krankentage pro Kind bzw. 20 für AE? Ich habe nichtswissend 3 Krankentage eingereicht für fieberhafte Erkrankung, weitere 2 für Arztbesuche wg. aktuten Problemen, als mein Sohn im Dezember nochmal krank wurde und ich daheim blieb hieß es aus der Personalabteilung mein "Kontingent ist überschritten". Ich habe für einen Tag daheimbleiben dann einen Urlaubstag geopfert. Andernfalls Lohnkürzung (Lohnersatzzahlung von der KK, allerdings nicht in voller Höhe). Rechnet ihr diese Krankengeld-Tage mit ein und kommt somit auf 10 Tage? Oder gibt es einen Unterschied in den einzelnen Bundesländern? Bitte nochmal ein Feedback dazu von irgendjemand. LG, Stefanie


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Liebe Stefanie, die Regelung gilt bundeseinheitlich. Du kannst mit Attest der/des Kinderärztin/arzt als verheiratete Mutter 10 (als AE 20) Tage pro kranken Kind zuhause bleiben, allerdings maximal 25/50 pro Jahr (über die Zahl bin ich mir nicht ganz sicher; müßtest Du bei Deiner Kasse erfragen). Für diese Zeit erhältst Du ein gekürztes Tage Geld von Deiner Kasse. Soltest Du mehr Tage brauchen, mußt Du entweder Urlaub nehmen oder unbezahlt frei nehmen. Da ist es dann gut, wenn man eine pflegerfahrene Oma bzw. einen Opa zur Hand hat... Liebe Grüße Anja


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, hier wurde wohl es etwas anders gemeint. die "10 Kind-krank-Tage" sind die Tage, die jeder AN (Beamte sind keine AN!) anspruch darauf hat, von seinem AG freigestellt zu werden, wenn er nachweisen kann, daß das Kind wg. Krankhiet Zuhause betreut werden muß. Diese 10 Tage sind aber UNBEZAHLT. Für diese 10 Tage übernimmt aber die GKV eine (reduzierte) Lohnersatzleistung. Was Stefanie meinte: Sie hat anscheinend eine betriebsinterne (freiwillige) Regelung, daß man zusätzlich vom Betrieb einige Tage wg. Krankheit des Kindes freigestellt wird (meistens bei vollem Lohn). Diese betr. Tage gehen immer VOR die gesetzliche Regelung. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Das meinte ich: 5 Tage/Kind im Jahr darf ich einreichen als "Kind krank" mit Krankenschein vom Kinderarzt (so als hätte ich selber gelben Zettel). Volle Lohnfortzahlung. Weitere 5 Tage dito aber mit Lohnersatzleistung - nehm ich nicht in Anspruch, versuche es entweder anders zu regeln oder nehme Urlaubstage. Ich meinte nur die Tage, die man wie bei eigener Krankheit zuhause bleiben kann ohne Lohneinbußen. Und dachte, ihr habt davon 10 bzw. sogar 20 (AE). Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass normalerweise ab dem 1. Tag (von 10 bzw. 20) nur Lohnersatz gezahlt wird u. ich von den internen Vergünstigungen meines Betriebs profitiere?? Bitte nochmal Rückmeldung .... LG S.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ja genau, du hast einen netten AG :-) Aber: eigentlich müstest Du trotzdem noch 10 Tage gesetzlich haben. Hm... google mal! Viele Grüße Désirée