cymbeline
Hallo zusammen, Ich habe einen neuen Arbeitgeber und war einen Tag im ersten Monat krank. Dann habe ich nachträglich die info erhalten dass mir der tag vom Gehalt abgezogen wird und ich krankengeld von der Krankenkasse bekäme. Wisst ihr ob das über den AG läuft oder muss ich selbst aktiv werden? Und ich war nicht beim Arzt weil wir erst ab dem 3. Tag ein Attest vorlegen müssen. Jetzt mache ich mir Gedanken ob die KKn ein solches wollen und nicht zahlen wenn ich keins habe. Ich hab davon keine Ahnung weil ich vorher selbstständig war. Wenn jemand von euch sich mit der Thematik auskennt wäre ich für nähere Informationen sehr dankbar. Liebe Grüße
Krankengeld von der KK bekommst du nur wenn eine AU vorliegt. Sollte dir aber bekannt sein das es in den ersten 4 Woche nach Jobwechsel keine Lohnfortzahlung durch den AG gibt sondern Krankengeld über die KK. Dafür benötigt es eine AU ab dem ersten Tag. Das würde ich auch bei einem AG machen der die erst ab dem 3ten Tag möchte wenn ich gerade neu angefangen habe. Immerhin ist man dann in der Probezeit.
Der Tag wird vom gehlat abgezogen und würde von der KK erstattet, wenn eine Kranmeldung vorliegen würde. Es klingt so, als wäre es schon eine Weile her - du kannst nochmal mit der KK sprechen, ich füchte aber ohne AU und unverzügliche Meldung wird das nichts mit der Erstattung und du mußt den Tag abschreiben.
Danke, ich werde es versuchen!
Hallo, es handelt sich um einen Tag, in einer neuen Firma ? Hmmm... wenn du deine Überstunden zukünftig für diesen einen Tag "aufsparst"? Dürften ja höchstens acht Stunden sein... Für mich wäre dies glaub die einfachere Lösung in dem Fall... und würde ich dem AG vorschlagen. Lg, Lore
und wie soll das die Zeiterfassung rückwirkend verbuchen und die Gehaltsabrechnung scheint doch schon ausgestellt zu sein...
Danke auch dir für die Idee. Da es nur um einen Tag geht ist das zwar ärgerlich aber verkraftbar. Da ich praktisch mein ganzes Leben lang nur selbstständig gearbeitet habe sind mir so einige Dinge aus dem Angestelltenleben noch nicht so geläufig
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