Mitglied inaktiv
Hallo, meine Tochter (6 Monate) ist zum ersten Mal krank. Sie geht sonst zu einer Tagesmutter.Ich bin Lehrerin. Wenn ich zu Hause bleibe, weil mein Kind krank ist, haben 30 andere Kinder keinen Unterricht. Hinzu kommt, dass ich (NRW - Beamte) nicht 10, sondern nur 4 Krankheitstage fürs Kind habe. Heute ist mein Mann vormittags zu Hause geblieben. Aber das geht auch nicht immer. Oma und Opa wohnen 300km entfernt und arbeiten auch. Wie macht ihr das? Habt ihr Tipps für mich? Wenn die Kleine am Montag nicht wieder gesund ist, ist das der GAU. LG
Liebe Alema, letzte Woche kam meine Mutter für ein paar Tage zu uns, sie wohnt 270km weit weg. Sonst kann ich auch von zuhause arbeiten, das geht bei Dir natürlich nicht. Es gibt teilw. auch die Möglichkeiten einer Notbetreuung, etwa über den Familienservice.
Also, zum Einen: die 10 Tage für Kinderkrankung pro Elternteil sind gesetzlich festgelegt - so lange NRW zur Bundesrepublik Deutschland gehört gelten sie aus da, also auch für Euch! Vermutlich verwechselst du das damit, dass du vom Arbeitgeber/Land 4 Tage bei Kinderkrankung voll bezahlt bekommst. Damit bist du besser gestellt als die meisten Berufstätigen in Deutschland. Zum Anderen: "Ich bin Arbeiterin am Fliessband (bin ich nicht, aber mal angenommen...), wenn ich wegen meines kranken Kindes zu Hause bleibe, steht die Produktion am gesamte Band still." Da sagen wir doch wohl beide, dass es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers gehört für solche absolut vorhersehbaren und immer weiderkehrenden Fälle Vorkehrungen zu treffen. Das gilt für einen staatlichen Arbeitgeber genau so, wie für einen privatwirtschaftlichen! (Nur trägt letzterer auch die wirtschaflichen Konsequenzen, wenn er diese Aufgabe vernachlässigt. Im ersten Fall badet es dann die "Kundschaft" -hier als do Schüler - aus.) Dein Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Schülern in allen Ehren aber das solltest du doch besser zur Schulleitung tragen. In der Schule meines Sohnes (Berlin - alle Kassen leer!) ist die Personaldecke mit 100 % in diesem Jahr sogar gesetzeswidrig, da normalerweise immer eine (eh schon lächerlich kleine) Reserve für Krankheitsfälle usw. vorhanden sein muss. Obwohl leider drei Lehrer langzeitkrank sind, schafft es die Schulleitung zusammen mit de´n sehr engagierten Lehrern, fast keinen Unterricht ausfallen zu lassen. Dein Kind wird noch öfter krank sein, aber mit insgesamt 20 Kinderkranktagen im Jahr kommt man schon hin. Wir haben sie jedenfalls nie auch nur zur Hälfte ausgeschöpft...
Diese Problematik kenne ich nur zu gut :-( Ich bin auch Lehrerin und jumina, es ist schon richtig, dass wir als Beamte nur 4 Tage/Jahr wegen Krankheit de Kindes zu Hause bleiben dürfen. Den Gewissenskonflikt kenne ich ebenfalls zur Genüge...Die armein Kollegen, die die zusätzliche Arbeit mit meiner Klasse haben etc.pp Es ist ein Kreuz. Auch wir haben keine Omas. Solange mein Sohn nicht in den KiGa geht, ist mein Mann vormittags zu Hause, somit bin ich momentan entlastet. Wenn die Große krank wird, bleibtt sie einfach zu Hause bei meinem Mann. Nächstes Jahr wird sich das ändern, dann wird mein Mann auf Vollzeit gehen (müssen) und ich habe auch noch keine Anung, wie's geht. Fest steht aber: im Zweifelsfall geht MEIN Kind vor-wäre ja noch schöner. Und dann werde ich die mit zustehenden Tage ausschöpfen, wenns sein muss. Nimmt auf mich einer Rücksicht? Ansonsten nimmt mein Mann sich Urlaub. Gott sei Dank hatten wir aber bisher *toitoitoi* sehr robuste Kinder. War erst ein einziges Mal wg Krankheit zu Hause.
und ich kenne es auch nur so, dass meine Cousine in Ba-Wü nur 4 Tage bezahlte Freistellung bekommt. Mehr geht nur, weil der Rektor ein Auge zudrückt und sich die Kollegen gegenseitig mit Vertretung aushelfen. Das ist nicht Angestelltenrecht, sondern Beamtenrecht. Ansonsten würde mich sehr interessieren, wo das steht. Hier sind ja etliche Lehrerinnen udn ich habe auch bei denen gelesen, dass nach 4 Tagen Schluss ist. Gruß Tina
also nicht das doppelte Kontingent wie angestellte Alleinerziehende.
Sorry, aber der GAU??? Dein Kind ist nicht lebensbedrohlich krank, oder? DAS wäre der GAU!!! Nachdenklich! Anne
LG sun
Mein Sohn geht auf eine private Schule und da unterrichten ziemlich viele verbeamtete Lehrer, die sich freistellen lassen. Hat mich überrascht, dass das geht. Ich dachte nur private Schulen hätten angestellte Lehrer. dann habe ich ja wieder was dazu gelernt.
Ja, bezahlte Freistellung gibt es für Beamte wohl nur vier Tage. Für Arbeitnehmer gibt es aber gar keine bezahlte Freistellung. Es gibt nur einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von 10 Tagen pro Jahr, Kind und Elternteil (es sei denn, in Tarifverträgen ist etwas anderes geregelt - mehr als zwei Tage habe ich aber in keinem gesehen, den ich kenne.)Die Krankenkasse zahlt dann Krankengeld wegen Kinderkrankung, das deutlich geringer ist, als der tasächliche Verdienstausfall. Die Thematik "Krankengeld wg. Erkrankung des Kindes" ist in § 45 SGB5 geregelt und bezieht sich natürlich eigentlich nur auf gesetzliche Versicherte. Beamte sind ja privat krankenversichert. Aus Gründen der Gleichbehandlung und Rechtskonsistenz stehen Beamten aber ebenso die 10 unbezahlten Tage pro Jahr u. Kind zu(dabei werden übrigens die bezahlten Tage vom Gesamtanspruch abgezogen, verblieben in diesem Fall also noch 6 Tage). Vermutlich hat aber kaum ein privat Versicherter eine entsprechende Regelung auf Zahlung von Krankengeld wg. Kinderkrankung in seinem Vertrag mit der PKV vereinbart und hätte entsprechend einen kompletten Verdienstausfall an den betreffenden Tagen...
Hallo, also im Notfall finde ich, muss das Kind immer vorgehen. Ich hätte zwar theoretisch 10 Tage (inzwischen bin ich quasi selbständig, meine Arbeit macht niemand weg) gehabt früher, aber nie gebraucht, bei zwei Kindern und ziemlich intensiven Krankengeschichten. Als Lehrerin wirst Du doch ohnehin immer mal wieder jemanden brauchen, der für Konferenzen oder Elternabend einspringt oder nicht? Wenn Du da jemand nettes hast, kann die auch mal betreuen. Wenn meine Kinder wirklich akut krank sind und hoch fiebern, bleibe ich selbstverständlich zu Hause und geht es bei mri nicht, bleibt selbstverständlich mein Mann beim Kind! Da handeln wir absolut gleichberechtigt. Hat Dein Mann 10 Tage? Dann habt Ihr insgesamt 14 Tage, das sind fast drei Wochen und müsste reichen. Wenn meine Kinder aber nur noch "kränkeln" also eigentlich schon genesen und es ihnen besser geht, muss nicht rund um die Uhr einer von uns da sein. Da ist dann unser Au Pair bei ihnen oder bei den Windpocken waren sie bei der Nachbarin, deren Kind die WP schon hatte und so waren alle glücklich, weil die Kinder endlich mal wieder spielen konnten (genesende Kinder bekommen ja auch mal einen Budenkoller). Es hängt immer davon ab, was es für eine Krankheit ist, wie die Kinder sich fühlen und wie weit ich der Betreuungsperson vertrauen kann. Wenn meine Kinder in der Klinik waren, waren immer wir rund um die Uhr dabei. Mein Mann oder ich, aber nicht nur ich! Das geht einfach nicht und alleine auch nicht. Mein Rat also: Guck, ob ihr jemanden über den Familienservice findet oder eine "Leihoma", die in Notfällen mal einspringt und zu der Euer Kind und Ihr Vertrauen habt. Gute Besserung für Deine Tochter. Tina
Alema, ich bin auch beamtin, beim Bund, und habe auch nur die vier Tage- bei vier Kindern.Von daher hast Du schon recht- und ich werde inzwischen total wuetend, wenn mir Leute erklaeren, wie unendlich viele Tage man mit vier Kindern zuhasue bleiben darf- es sind naemlich genau vier.Hier ist man einfach deutlich schlechter gestellt als angestellte, genauso wie bei Haushaltshilfen und so ( rege mich auch jedesmal auf, wenn es heisst, dass man bei Krankheit/Geburt/irgendwas mit kleinen kndern eine Haushilfe kriegt- als beamtin jedenfalls nicht). Jedenfalls- bei mir muss, je nachdem wie sehr ich es mir erlauben kann zu fehlen,mein Mann ran. bei laengerwierigen aschen kam freuher immer meine Mutter aus Duesseldorgf in das 600 km entfernte Berlin.Dann haben wir mehrere zuverlaessige Babysitter. Wenn das alles nicht geht, Du selber zuhasuebleiben willst, koenntest Du " Dienstbefreiung" beim Behordenleiter beantragen.Das muesste bei Euch der Schulleiter sein. Die koennen aus " wichtigen" Gruenden Beamte vom Dienst befreien.Wobei das wohl sehr unterschiedlich ist, was der einzelne als " wichtig" ansieht.Wobei- wenn dein Mann verhindert ist udn Euer Kind ernster krank ist- bleibt ihm wenig uebrig. Die Entschediung ist ermessensgebunden, aber wenn Du keine andere Moeglichkeit hast, ist das ermessen des Schulleiters auf Null reduziert, dann " muss" er Dich freistellen, gerade wenn es ein Einzelfall ist. Was Du ihm dann anbieten kannst, ist, dass Du die Stunden fuer deine vertretung vorbereitest, mit klaren ansagen.Dann ist die Vertretung sinnvoll und es muss von deinem Stoff wenig ausfallen. Mein Mann ist auch Lehrer und erzaehlt, dass die meisten Stunden die Kinder einfach verwahrt werden, also beaufsichtigt, dass es aber im Stoff nichts bringt, wenn bspw. der Musiklehrer im Matheleistungskurs der Oberstufe einspringen muss .Dann jubelt die Schulleitung zwar, dass kein unterricht ausgefallen ist, weil die Kinder beaufsichtigt wurden- nur es bingt eben inhaltlich nichts.Und wenn Du die Stunde vorbereitest, muesste es gehen. also, so wuerde ich vorgehen: normale Tage ausschoepfen, Mann engagieren,Drittbetreuer suchen, Dienstbefreiung irgendwas hilft schon. Benedikte PS- und nur nicht drueber nachdenken,wieviel Tage man als Angestellte haette
...hat aber nichts mit Beamtin oder nicht zu tun sondern mit gesetzlich oder privat krankenversichert! Alle entprechenden Regelungen (Freistellung wg. Kinderkrankung, Haushaltshilfe usw.) sind im SGB festgehalten, das so erstmal nur für gesetzlich Versicherte gilt. Übrigens haben Angestellte daraus nur einen Anspruch auf UNBEZAHLTE Freistellung! Die Krankenkasse zahlt dann Krankengeld (das den Verdienstausfall nur zu ca. 80% ersetzt) oder übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe. Jedem privat Versicherten steht es aber frei, entsprechende Leistungen in einem privaten Versicherungsvertrag zu vereinbaren...
Junima, Du hast Unrecht. Ich werde nur vier Tage freigestellt bei Kinderkrankheit- und ich kriege nicht mehr.genau das ist das Problem. So sekundaerprobleme wie dass man dann ggf. sein Gehalt nicht kriegt, das werden die wenigsten regelmaessig Berufstaetigen haben- wenn man in einem festen arbeitsverhaeltnis steht, hat man ja auch meist ein gewisses Polster. Und gerade, wenn es nur um wenige Tage geht, ist die FRage der Bezahlung wirklich zweitrangig. Beamte werden auch nicht bezahlt, Beamte weden amtsangemessen alimentiert. Der geltungsbereich des SGB erstreckt sich nicht auf Beamte. Viele Sachen werden " analog" geregelt- meines Wissens haben beamte, die ein gehalt unterhalb der Pflichtversicherungsgsrenze haben, in einigen Bundeslaendern auch anspruch auf 10 Tage. Das ergibt sich aber aus den Landesbeamtengesetzen, nicht aus dem SGB. Und bei Beamten des h.D. hast Du die Grenze ueberschritten. Von daher- ich habe mich wirklich schlau gemacht, auch mal versucht, mit dem personalrat gegen diese Dis krminierung von Beamten und Beamtinnen anzugehen- alleine, es hilft nicjts. Die althergebrachten Regeln des Berufsbeamtentums haben durch aus Vorteile, aber auch viele Nachteile bzw. Schlechterstellungen gegenueber Nichtbeamten. Und das hier ist klar eine davon. Und da beisst die Maus keinen Faden ab-bei mir gibt es auch bei vier Kindern nur vier Tage. Benedikte
Ich klink mich nochmal ein und muß Benedikte definitiv Recht geben! Hab auch per Personalrat Infos eingeholt, weil ich ab nächstem Februar auch wieder "an die Schippe" will und langsam anfange, alles eventuell relevante zusammen zu suchen. Bin zwar nicht h.D., sondern nur g.D. (also Fachhochschulstudium an der FHöV), aber prinzipiell liegt fast jeder, der m.D. oder drüber ist, über der maßgeblichen Grenze und hat daher nur den Anspruch auf 4 Tage "Kinder-frei". Nichts gegen das Berufsbeamtentum (ich bin ja schließlich teil davon), aber die angeblichen Vorteile daraus haben ganz schnell ein Ende, wenn Frau Beamtin sich erdreistet, Kinder in die Welt zu sezten. Das fängt mit der Krankenversicherung während der Elternzeit an (die muß ich nämlich fröhlich weiterzahlen von meinem nicht-vorhandenen Einkommen) und hört sicherlich nicht bei den "nur" 4 Tagen auf. Obwohl frau ja schon froh sein kann, dass diese einem zugestanden werden. Nicht falsch verstehen: ich bin mit meinem Job zufrieden und möchte keinen anderen haben!!! Aber manche Unterschiede wurmen mich schon... Liebe Grüße, Stefanie
Wir sind zwar beide Angestellte, aber die Kinder sind über meinen Mann privat versichert. Wir bekommen auch nur die vier Tage pro Elternteil bezahlt, aber "natürlich" unbezahlte Freistellung (nur eben kein Kinderpflegekrankengeld). Allerdings haben wir es in den letzten Jahren NIE gebraucht. Was es bei Lehrern nicht gibt, ist Gleitzeit oder Urlaub. Aber, Du brauchst ja auch nur für die direkte Unterrichtszeit eine Betreuung für das Kind. Vor- und Nachbereitung geht ja von zu Hause. Würde auch mal sehen, ob ich eine Notfalloma finden kann. Wie viele Kinder betreut denn die Tagesmutter??? Trini
zumindest nicht wie BEamte volles Gehalt vom Arbeitgeber - auch nicht für vier Tage. Letztlich hängt es von der Versicherung ab ob man einen Teil des Verdienstausfalls erstattet bekommt. Ich sitze ja selbst auf der "anderen " Seite und bei uns gibts keine bezahlte Freistellung für Kind krank, obwohl wir als familienfreundlicher BEtrieb mehrfach gekürt wurden. Ich finde nicht, dass der AG auch für Krankheitsausfälle der Kinder aufkommen muss. Aber das ist hier ja gar nicth das Problem. 4 Tage sind vor allem bei kleinen Kindern sehr knapp. Normale Beamte können noch Urlaub nehmen - bei 30 Tagen im Jahr ist ja locker was drin, aber Lehrer sind halt in der misslichen Lage, dass der urlaub festgelegt ist - auch wenns dadurch viel mehr ist unterm Strich, nützt das nichts, wenn das Kind zu Unterrichtszeiten krank wird. Gruß Tina
bekommen den Verdienstausfall für zehn Tage pro Elternteil von der GKV (des Kindes) ersetzt. Die mißliche "Sonderlage" der Lehrer habe ich sehr wohl verstanden. Trini
ich schließe mich mal an! Bin Kommunalbeamtin, bekomme nur 4 Tage für kranke Kinder, meine Angestelltenkolleginnen alle 10. Die "Krankentage" werden in beiden Fällen voll bezahlt. Warum da solche Unterschiede gemacht werden (vor allem, weil es ja auch den Rücken Dritter, nämlich der Kinder ausgetragen wird) ist mir schleierhaft!
der ca. bei 70% liegt und nicht für die Kinder, wenn sie in der PkV sind :-( Die Berechnungsformel ist irgendwie kompliziert und der Erstattungsbetrag errechnet sich komischerweise aus Brutto- und Netto-. Der AG muss dafür ein Formular ausfüllen, dass der AN bei der KK einreicht.
Als unsere Jungs noch in der GKV waren habe ich witzigerweise von der KK mehr Kinderpflegekrankengeld bekommen, als mir der AG abgezogen hat. Versteht kein Mensch!! Hat mich aber nicht reich gemacht, weil das insgesamt nur 2 oder 3 Tage waren in der ganzen Zeit. Trini
als ich im aktuellen Fall bei der Kasse nachgefragt habe, wie das berechnet wird, habe ich eine ausgesprochen unverständliche Auskunft bekommen. Und ich bin ja auf dem Gebiet kein Neuling. Mutterschaftsgeld ist jedenfalls einfacher zu berechnen :-)
HI, die vier Tage haben mir ja keine Ruhe gelassen. Ich gehe immer als Bematin von 10 Tagen aus! Anbei der Text von der GEW: "Regelung bei Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren Seit dem 1.1.1992 besteht nach der sozialrechtlichen Regelung des § 45 SGV zur „Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege" eines erkrankten Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, folgender Anspruch: Im Kalenderjahr für jedes Kind 10 Tage, bei Alleinerziehenden 20 Tage, insgesamt darf die Freistellung bei mehreren Kindern 25 Arbeitstage im Kalenderjahr, bei Alleinerziehenden 50 Arbeitstage nicht überschreiten. Unmittelbar gilt diese Regelung für Angestellte selbst und deren Kinder, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Während einer Freistellung zahlt der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung, sondern die Krankenkasse Krankengeld." Tschüss, meine Küche kommt gerade... Cordi
und da ich auch verbeamtet bin ahbe ich auch nur 4 tage, ein 5ter kann als sonderurlaub gelten...egal wie viele Kidner man hat. MEIn MAnn sit auch Beamter, also insgesamt offiziell tage für 2 kidner... da hilft ehct nur eine Tagesmutter etc, bei uns ist deswegen immer ein Aupair vonnöten.. LG HEnni
Hallo, ich habe mich erkundigt und wirklich nur 4 Tage frei für mein krankees Kind. Ehrlich gesagt wäre es mir in dem Fall mit der Bezahlung egal. Gibt es Tagesmütter, die nur einspringen, wenn ein Kind krank ist? Wer macht denn sowas und wie soll ich meine Kleine an so jemanden gewöhnen? Hat jemand von euch eine solche Hilfe? LG Alema
hallo alema, bin auch lehrerin (bayern) und soweit mir bekannt ist, habe ich 10 tage zur verfügung. als mein kleiner zb ande letzten jahres mal eine mittelohrentzündung hatte, hat mir die kinderärztin sogar extra für die 3 tage ein attest ausgeschrieben, dass mein sohn eben nicht in die kinderkrippe(geht er sonst) gehen darf und sie meinte auch, dass es 10 tage seien.(sie weiß, dass wir privat versichert sind und ich lehrerin). das mit den 4 tagen habe ich noch nie gehört und hoffe, ihr habt alle unrecht diesbezüglich:-))ist ja viiiiel zu wenig! wegen dem lehrerdasein(30 schüler müssen vertreten werden, etc...) kann ich nur von mir ausgehen, also mein kind geht mir da IMMER vor, ohne ausnahme, ich habe aber auch einen sehr netten chef, der das wohl auch so sieht. wir haben ua auch zeitweise eine tagesmutter gehabt, da kannst du beim jugendamt nachfragen, die sind dann auch dort registriert(von wegen schwarze schafe etc,.....). liebe grüße, s.
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