Mitglied inaktiv
Mein Sohn war letzte Woche im Krankenhaus, ich als medizinisch notwenidige Begleitperson in der Klinik mit aufgenommen. Die Krankenkasse zahlt demnach den Lohnausfall. Am Freitag hatte ich aber einen geplanten Urlaubstag. Ist der dann wie bei einer Krankschreibung für mich gutgeschrieben oder blieb der bestehen? LG Jeckyll
Bei uns im Unternehmen ist es so, dass der Urlaub dann gutgeschrieben wird und die Krankschreibung wegen des Kindes gilt. VG
Hallo, lt. Gesetzgeber besteht Anspruch auf die Kinderkranktage, wenn keine andere im Haushalt lebende Person die Pflege übernehmen kann. Wenn jemand Urlaub hat, kann er die Pflege übernehmen, muss also nicht gut geschrieben werden - nur bei eigener Krankheit. Grüße Tina
Da gabs mal vor einiger Zeit ein Urteil, find ich nur gerade nicht: Wenn du Urlaub hast und dein Kind krank ist, dann nützt dir die Krankschreibung des Arztes nix, dein Urlaub ist weg. Schlimmer noch, wenn du in der Zeit Kind-krank nimmst, ist dein Urlaub weg, die Kindkranktage weg und du bekommst das Kind-krank-Geld statt deines Lohnes. Vielleicht weiss das noch niocht jeder Arbeitgeber, aber ich würde da lieber in den saueren Apfel beissen und den Urlaub abschreiben LG carow
Hi, du müsstest dann den Urlaubstag stornieren (vor dem Antritt) und statt dessen einen Kind-krank-Tag einreichen. Gruß, Speedy
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