Mareike79
Hallo! Bekommt jemand von Euch von seinem Arbeitgeber einen Kinderbetreuungszuschuss für die Krippe oder den Kindergarten? Gibt es das noch? Liebe Grüße Mareike
Hallo, ich bekomme den Krippenbeitrag bezahlt sowie jetzt im Anschluss den Kindergartenbeitrag. Möchtest Du was wissen? lg mum28
Hi, das ist eine freiwillige Leistung des AG, die er steuerfrei und ZUSÄTZLICH zum Lohn leisten kann. Lohnumwandlung nicht zulässig. Gruß, Speedy
Aber (leider) gang und gäbe....
Super, danke für Eure Antworten. Ich bekomme seit Jahren einen Übertarif von meinem AG bezahlt. Kann ich den nun wenn ich im September in Elternzeit wieder anfange zu arbeiten mit Rücksprache mit meinem AG in einen Kinderbetreuungsgeldzuschuss umwandeln lassen? Geht das nur mit dem reinen Betreuungsgeld oder zählt auch das Essensgeld von 35€ dazu? Liebe Grüße Mareike
Hi, der AG darf nur Betreuungskosten übernehmen, kein Essensgeld. Überweist er alles in einer Summe, müsstest du den Anteil des Essensgeldes wieder versteuern. Umwandlung von bestehenden Gehaltsbestandteilen ist nicht möglich (und auch nicht wirklich sinnvoll, da dieser Teil sonst mit Erreichen der Alternsgrenze des Kindes automatisch wieder als gehalt wegfällt...). Wird es doch gemacht, kann der Fiskus noch 30 Jahre rückwirkend zurückfordern... Gruß, Speedy
Ja, mein AG bezahlt die Kindergartenkosten.
weiß jmd. ob der staat das auch zahlt? also für seine beamten?
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