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Kinderbetreuung Steuererklärung

Kinderbetreuung Steuererklärung

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Hallo, ich habe von meinem Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten halbtags in meinem Job weiterzuarbeiten. Die Betreuung für unseren Zwerg übernimmt während ich arbeite meine Schwiegermutter. Nun möchte ich ihr gerne hierfür einen kleinen Obulus zahlen. Ich weiß, daß ich diese "Ausgabe" bei meiner Steuererklärung als Kinderbetreuung angeben kann, wenn meine Schwiegermutter mir eine Quittung ausstellt. Soweit so gut. Mein Schwiegervater ist Alleinverdiener, meine Schwiegermutter ist Hausfrau und bekommt keinerlei Zuwendungen vom Staat. Nun zu meiner Frage: Müssen die beiden die "Einnahmen" meiner Schwiegermutter in deren Steuererklärung angeben oder gibt es da so eine Art Freibetrag? Ich möchte ja nicht, daß die beiden deswegen dann nachzahlen müssen oder so. Vielleicht kennt sich ja von euch jemand aus. Vielen Dank schonmal. LG Bianca


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Hallo, ich bin keine Steuerberaterin oder Finanzbeamtin, aber der für mich zuständige Finanzbeamte hat gesagt, dass man es nur bei der Steuererklärung angeben kann, wenn man den offiziellen Weg gegangen ist. D.h. Du müsstest Deine Schwiegermutter bei der Minijobzentrale anmelden (falls es noch ein Minijob ist). Dafür fallen natürlich dann auch noch Abgaben an, aber Du könntest das "Gehalt" bei Deiner Steuererklärung angeben. Natürlich müssten Deine Schwiegereltern den 400,00 Euro-Job auch bei ihrer Steuererklärung angeben, aber der läuft ja steuerfrei. So hat es mir jedenfalls der Finanzbeamte erklärt, aber ich kenne mich ansonsten in der Materie nicht so aus, also nicht böse sein, wenn die Auskunft falsch ist. LG Stephanie


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Hallo, ich hatte mit einer engen Verwandten eine Tagesmuttervertrag und gleichzeitig ist sie auch in den Tagesmütterverein eingetreten - hatte Vorteile wegen der Versicherung. Ich habe das Geld überwiesen, so dass ich es bei meiner Steuer geltend machen konnte. Die Tagesmutter musste es natürlich in der Einkommensteuer angeben! Meines Wissens ist nur ein Betrag bis 400 Euro im Jahr steuerfrei. Aber sie müssen ja nicht mehr Steuer bezahlen als Deine Mutter dafür bekommt. Insofern bestehe ich die Bedenken nicht. Sie hätte ja auf jeden Fall etwas davon. Gruß Tina