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Kinderbetreuung etwas lang

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Ich habe mal eine Frage zur Kinderbetreuung.Mein Sohn (15Mo) wird von einer Tagesmutter betreut wenn ich arbeiten bin. Sie nimmt 4€ die std.Da mein Mann und ich beide in Schicht arbeiten können wir ihn viel zu Hause betreuen aber trotz allem gehen ca.200-300 € pro Monat für die Betreuung drauf bei meinem Verdienst von ca.770 netto.So nun zu meiner eigentlichen Frage.Ich möchte gerne noch ein zweites Kind haben.Das erste Jahr wäre ja durchs Elterngeld abgesichert aber wie kann man das regel wenn zwei Kinder betreut werden müssen? bei meinem Gehalt würde ja nicht wirklich viel übrig bleiben und da wir gerade bauen bräuchten wir schon einwenig extra. PS. omas haben wir keine in der Nähe. Danke wenn jemand ne Idee für uns hätte.


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Hallo, wie wäre ein Au-pair Mädchen?! Bei einem Verdienst von ca. 700 Euro netto gehe ich mal davon aus, dass du Teilzeit arbeitest, oder? Ein Au-pair darf eben nur bis 30 Stunden die Woche arbeiten (leichter Haushalt, Kinderbetreuung). Sie sind eben nur bis 1 Jahr da; evtl gibt es Sprachschwierigkeiten, v. a. anfangs. Kosten tun die, glaube ich, so grob 400 - 500 Euro (Taschengeld, Fahrkarte, Deutschkurs, Versicherung, Unterkunft bei euch - habt ihr ausreichend Platz?). Aber sie wohnt halt gleich bei euch und ist zeitlich dann bis auf den Deutschkurs flexibler. Selbst hatten wir noch keines, weil noch der Platz fehlt. Grüße, Bianca


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Ich habe eine 3/4 Stelle als Krankenschwester und Lohnsteuer 5 deshalb kommt nur so wenig bei raus! Mit Au-Pair klappt wohl eher nicht weil mit 2tem Kind die Zimmer dann vergeben sind und Mein Mann bestimmt keine Fremde ins Haus lassen würde.Aber Danke.


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Hallo Fabi, wenn das Familieneinkommen gering ist, gibt es für die Kinderbetreuungskosten Zuschüsse von der Stadt, kannst Dich ja mal erkundigen, ob Ihr eventuell jetzt schon oder aber bei einem 2. Kind etwas dazu bekommt. Ansonsten finde ich, dass Du es falsch siehst: "bei meinem Gehalt würde ja nicht wirklich viel übrig bleiben". Ihr seid eine Familie, habt mit Euer beider Verdienst ein Familieneinkommen, warum ziehst Du die Bertreuungskosten von Deinem Verdienst ab, der vermutlich durch die höhere Steuerlast bei Stkl. 5 sowieso schon niedriger aussieht? Durch die Betreuung ist es doch auch Deinem Mann erst möglich zu arbeiten, nicht nur Dir! Und bei der Überlegung, ob es sich bei dieser (für mich seltsamen) Rechnung noch "lohnt" arbeiten zu gehen, darf man ja nicht vergessen, dass Du für Dich Sozialleistungsansprüche erwirbst, in Deinem Beruf bleibst und dadurch in der Lage bist, Dich selbst zu finanzieren, falls mal nicht alles so glatt im Leben läuft, wie man sich das wünscht. Viele Grüße, Sabine


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Im Prinzip völlig richtig.Der Kredit fürs Haus puls Lebensunterhalt für die Familie wird nur vom Gehalt meines Mannes berechnet.Er hat halt angst das seine Rechnung mit zwei Kindern nicht aufgeht und ich möchte ihm gerne zeigen das es doch geht da ich ja auch verdiehne!Davon mal abgesehen das ich meinen Job auch sehr liebe!


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hallo, wie ist das denn bei euren tamu geregelt, wird sie gefördert durch stadt/gemeinde oder jugendamt? aber auf alle fälle könntet ihr sie ansprechen wegen einem geschwisterrabatt - hier bei uns ist es so und bei mir als tamu auch, dass das geschwisterkind weniger bezahlt als das 1. auch wenn sie privat arbeitet, könntet ihr nachfragen, kostet ja nichts. beim jugendamt könntest du evt auch nachfragen, in bestimmten fällen übernehmen die auch die kosten, aber da kann ich dir die bedingungen nicht sagen. aber ich würd so sagen: auch wenn von deinem geld nicht viel übrig bleibt (was natürlich ärgerlich ist), du erwirbst damit auch bestimmte dinge, wie rentenansprüche... lg doreen


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Du solltest vor allem rechtzeitig in die Steuerklasse 4 wechseln (1 Jahr vor der Entbindung), damit Du ein höheres Mutterschutz- und Elterngeld bekommst!!! Dann hat dein Mann zwar erst einmal mehr Abzüge (gibt es ja bei der Steuer wieder), aber Ihr bekommt in Deinen Ausfallzeiten mehr!


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Hallo, möchte nur gerade was zur LSTklasse 5 und 4 ergänzen! Ich habe das getan, weil es überall steht, daß das sinnvoll sei. Mein AG hat mir jedoch schon mitgeteilt, daß er das MuSchaftsgeld NICHT auf 4 berechnet, da erkennbar sei, daß ich das nur aufgrund der Schwangerschaft geändert habe und es dazu Gerichtsurteile gibt. Ebenso bin ich gespannt, ob das mit dem Elterngeld dann auch so funktioniert. Ich habe mich zwischenzeitlich schon ein wenig geärgert, weil es ÜBERALL als DER Trick ausgerufen wird, aber es im Ernstfall eben doch Ärger geben kann. DAS ist es mir persönlich nicht wert. Ich arbeite seit 15 Jahren in diesem Laden hier und würde mich kaum mit meinem AG anlegen, wenn der mir sagt, daß es dazu Urteile gibt, die dem AG zusprechen. Also da wäre ich vorsichtig. Beim Elterngeld keine Ahnung. Aber auch da kann ich mir vorstellen, daß es nicht so reibungslos läuft. viele Grüße Natascha


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Habe heute nachmittag gesehen, dass bei RUB ein Artikel zu der Steuerklassenwahl eingestellt ist, hier der Link: http://www.volksstimme.de/vsm/ratgeber/ratgeber_aktuell/?&em_cnt=246429 Demnach will es der Gesetzgeber als Gestaltungsmissbrauch behandeln, wenn ein Ehepaar wegen des Elterngeldes in Steuerklasse III/V wechselt. Nur: für so eine Auslegung brauchs mehr als ein "so war das nicht von uns gedacht", da ist eine gesetzliche Grundlage notwendig. Und die existiert offensichtlich zur Zeit nicht. Daher würde ich auf jeden Fall versuchen, die Steuerklasse zu wechseln (aber bitte vorher ausrechnen, ob ihr mit dem Gehalt eures Mannes mit Stkl. V auskommt!! Die zuviel gezahlten Steuern kriegt ihr zurück, aber halt erst nächstes Jahr!) Mehr als ablehnen kann dir das die Elterngeldstelle nicht. Und noch was: Ein Arbeitgeber hat KEIN Mitspracherecht, nach welcher Steuerklasse er den Lohn berechnet. Was auf der Lohnsteuerkarte steht, bindet ihn - da hab ich neulich erst einen Artikel zu gesehen, weiß aber leider nicht mehr wo. Viel Erfolg! Andrea (mit Lohnsteuerklasse III - mal sehen, ob ich Ärger kriege! Da würde ich mich echt totlachen, bin nämlich der Alleinverdiener der Familie...)


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Es ist nur dann ein Missbrauch, wenn der erheblich geringer verdienende die Steuerklasse III nimmt, bei IV/IV ist das gar kein Problem. Dazu rät übrigens auch das Familienministerium!!! Diese Nummer mit Steuerklasse V ist meiner Meinung nach ohnehin oft nur ein Mittel, den Frauen zu zeigen, dass ihre Arbeit nichts wert ist.... (gut, es kann sich wegen des Zinseffektes evtl. lohnen, aber mit der Steuererklärung wird alles zusammengelegt).


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Hallo dann geht zu eurem zuständigen Jugendamt und stellt einen Antrag auf Kostenübernahme. Diesen Antrag kann man meistens schon vorher auf der HP der Stadt runterladen wenn sie den eingestellt haben. Dann beantragt ihr dass erstmal für ein Kind und dann später für das zweite. Die Vorraussetzung allerdings ist das die Tagesmutter dort beim Jugendamt gemeldet ist und von denen eine gültige Pflegeerlaubnis hat. Je mehr ihr an monatlichen Ausgaben vorlegen könnt, umso mehr bekommt ihr an Zuschuss. Bei dem geringen Einkommen, ist sogar eine Vollfinanzierung möglich. Lieeb Grüße und viel Erfolg Tagesmama Peggy