Mitglied inaktiv
Hallo! Bei einem "normalen" Arbeitsverhältnis ist es ja so, dass der Arbeitnehmer insgesamt 10 Tage frei bekommt, wenn das Kind krank ist. Wie ist dies denn bei einem Minijob? Danke und Grüße Conny
genauso, wenn Du eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt bringst. Ich weiß nur nicht, ob Du dann den Verdienstausfall von der Kasse bekommst. Die Freistellung durch den AG ist ja in der Regel unbezahlt.
Ach so, damit ich das richtig verstehe: Bei einem normalen Arbeitsverhältnis bekommt man die 10 Tage auch nicht gezahlt? Man bekommt sozusagen unbezahlten Urlaub? LG Conny
Ganeu so ist es, bei einem sozialversicherungspflichten (also "normalen") Beschäftigungsverhältnis ist es so, daß man 10 Tage unbezahlten Urlaub bekommt, aber dafür von der Krankenkasse Lohnersatzleistung. Die ist in etwa so hoch wie das Krankengeld also ca. 70-80% vom Netto. Viele Grüße Désirée
Hallo Conny, also ich habe, bevor ich wieder richtig eingestiegen bin, auch auf 400€ gearbeitet. Eine unbezahlte Freistellung bekommst Du schon aber kein Geld! Als meine kleine Tochter dann krank war, wurde mir von der KK gesagt, dass ich bei einem 400€ Job leider kein Geld bekomme. Aber frage doch einfach bei Deiner KK nach, vielleicht ist das ja von KK zu KK verschieden. LG, Sandra
Die letzten 10 Beiträge
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit
- Vollzeittätigkeit
- Hilfe
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Umschulung in der Elternzeit
- Tragling und Kita Start
- Legasthenie und Dyskalkulie- Ausbildung
- Tränende Augen bei Erkältung - Problem für Tagespflege