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Kind-Krank-Tage auch für Stiefpapa?

Kind-Krank-Tage auch für Stiefpapa?

Tanja1508

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Hallo zusammen, habe einige Fragen zu den zulässigen Kind-Krank-Tagen gegenüber dem Arbeitgeber: 1. Kann auch der Stiefpapa Kinder-krank feiern? Oder darf dies nur die Mama machen und der leibliche Papa (der ja nicht mehr bei uns wohnt...)? 2. Hat jeder Elternteil pro Kind 10 Tage Kinder-krank, oder gelten die 10 Tage für beide Elternteile u. die Tage können entspr. aufgeteilt werden? 3. Wie ist das konkrete Procedere, um Kinder-krank zu machen? Bisher hatten wir diesen Fall noch nicht. 4. Was kann ich machen, wenn ich als Mama krank bin, und mich folglich nicht um die Kinder kümmern kann? Kann dann der Partner Kinder-krank machen, um sich um die Kinder zu kümmern, oder muß er Urlaub nehmen? Danke für alle Antworten.


fabiansmama

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Antwort auf Beitrag von Tanja1508

Hallo, ob es auch der Stiefpapa machen kann, weiß ich nicht. Wenn du alleinerziehend bist, stehen dir ansonsten die 20 Tage pro Kind allein zu. Aber ich weiß eben nicht, ob man die auf den Stiefvater übertragen kann..... Es ist so, das man PRO Eltenteil 10 Tage PRO Kind hat, bei uns macht das bei zwei Kindern also 40 Tage. Man bekommt vom Arzt eine Bescheinigung, wo wir die Vorderseite für den AG kopieren müssen. Auf der Rückseite muss man dann ein paar Sachen ausfüllen (wer die Kind krank Tage nimmt, wer der AG ist etc) und die schickt man dann zur Krankenkasse und bekommt diese Tage vom Lohn abgezogen und dafür von der KK Krankengeld (ist wie beim normalen Krankengeld auch weniger als der normale Lohn!!). Wenn du als Mama krank bist, kann der Partner evtl als Haushaltshilfe von der KK bezahlt werden. Bei ner normalen Erkältung oder so dürfte das aber nicht gehen und der Partner muss Urlaub nehmen, bin mir aber nicht sicher. Mein Mann hat, wenn ich wirklich gar nicht konnte, Urlaub genommen (Virusgrippe mit hohem Fieber z.B.). Wir hatten den Fall, als ich an der Hand operiert wurde und mein Kind erst ein Jahr alt war. Ich konnte ja weder wickeln noch ihn tragen. Da war mein Mann meine Haushaltshilfe und hat vollen Lohn von der KK bekommen (abzüglich der Zuzahlung von 10 Euro pro Tag). Beim AG hatte er dann auch wieder unbezahlten Urlaub und entsprechenden Lohnabzug. Als ich zur Geburt von Kind 2 im KH war dann genauso. Auch da weiß ich aber nicht, wie es ist, wenn es nicht die leiblichen Kinder des Vaters sind. LG


dee1972

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Antwort auf Beitrag von Tanja1508

1. Nein das ist soweit ich weiss nicht möglich, ausser ihr seid verheiratet und er hat auch das Sorgerecht. 2. Jeder Elternteil hat 10 Tage, Alleinerziehende haben 20. 3. Vorderseite der Krankschreibung kopieren und an den Arbeitgeber schicken, damit er weiss, wie lange du ausfällst (für diese Zeit wirst du dann natürlich nicht bezahlt). Rückseite ausfüllen und Krankenschein an die Krankenkasse schicken. Diese überweist dir dann (nach ein paar Wochen) das Krankengeld. 4. Wenn der Partner Anspruch auf die Kind-Krank-Tage hätte, dann wäre das möglich. Haben wir auch so gemacht, als ich so krank war, dass ich mich nicht ums ebenfalls erkrankte Kind kümmern konnte. Für den Stiefpapa bleibt dann wohl leider nur die Variante mit Überstunden abbummeln oder Urlaub nehmen. LG D


Tanja1508

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Antwort auf Beitrag von Tanja1508

Noch ein Zusatz: Wir sind verheiratet, der Stiefpapa hat aber NICHT das Sorgerecht, d.h. es liegt keine Adoption oder sowas vor, leibliche Mutter u. leiblicher Vater haben gemeinsames Sorgerecht.


dee1972

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Antwort auf Beitrag von Tanja1508

http://www.rund-ums-baby.de/recht/Kann-Stiefvater-Kindkranktage-nehmen_69146.htm


Nachtwölfin

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Antwort auf Beitrag von Tanja1508

Noch ein Zusatz: Das Formular muss an die Krankenkasse des Kindes geschickt werden (falls es eine andere ist, als die der Betreuungsperson), nicht an die eigene. Hab ich beim ersten Mal falsch gemacht. ;-)