Mitglied inaktiv
Hallo, soeben habe ich bei einer Tagesmuttervermittlungsstelle in Bonn angerufen. Sie wussten nichts davon, dass das günstigere Kind gratis ist und kannten kein Gesetz in NRW, was dieses festlegt. Es gibt so eine Regelung lediglich, wenn beide Kinder in den gleichen Kindergarten gehen. Das gilt aber nicht für Tagesmütter, die vom Jugendamt vermittelt sind. Sie zeigten aber großes Interesse daran, wo dieses Gesetz zu finden ist und meinten, wenn es sowas gibt, kann man auch die Stadt Bonn zur Umsetzung zwingen. Hast du das irgendwelche Grundlagen oder Verweise, die ich an das Jugendamt hier weiterleiten kann. Lg Alema
pu, ich habe das auch nur von unserem jugendamt. aber das ist hier allgemein bekannt... auch in den nachbarstädten. steht im kibitz nichts dazu? ich kann sonst mal bei uns im kiga fragen...
Hallo. ich habe mich mit dem Jugendamt hier in Verbindung gesetzt. Sie wissen von solch einem Gesetz nichts und wollten gerne die Grundlage dazu wissen. Es wäre echt toll, wenn du mir einen entsprechenden Link oder weitere Informationen gäben könntest bzw. villeicht einfach die Stadt postest (?). Dann kann ich mich mal mit eurem Jugendamt in Verbindung setzen und fragen, wie es dazu kommt. LG Alema
Die letzten 10 Beiträge
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit