Elternforum Baby und Job

Kann man wieder zurück in die Elternzeit?

Kann man wieder zurück in die Elternzeit?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hab folgendes Problem. Trotz mehrfacher Gespräche mit meiner Kollegin und der Personalabteilung komme ich mit ihr einfach nicht klar. Ich bekomme Dinge unterstellt, die einfach nicht stimmen, nur damit sie gut dasteht. Ich halte das einfach nicht mehr aus und möchte wieder aufhören, aber geht das so einfach ohne Kündigung. Ich hätte nämlich am liebsten, dass ich sagen könnte, es liegt an der nicht funktionierenden Betreuung, statt an der Sache hier, damit sie mir (sie glauben mir ja scheinbar nicht), keinen Strick daraus drehen können und mich zur Kündigung nötigen. Ich weiß nämlich, dass ich nach der Elternzeit woanders hingekommen werde. Nur zur Zeit geht das nicht. Hab ich schon versucht. Bitte kann mir jemand einen Rat geben??? Ich bin echt am Ende!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

hallo, ich kann dir zwar nicht sagen, ob du wirklich zurück in die elternzeit kannst, aber du solltest dir schon gewiss sein, dass deine flucht keine probleme löst - die kollegen werden sich vermutlich nur noch mehr das maul zerreissen als sie es eh schon tun und ich glaub nicht, dass du auf verständnis stossen wirst - auch nicht mit der ausrede, dass es mit der betreuung nicht klappt. vielleicht versuchst du es erst noch mal das ganze anders zu lösen? vielleicht mal ausserhalb der firma? lg doreen


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich bin derzeit dabei mir einen neuen job in der Nähe zu suchen, wollte so oder so weg, weil ich 100 km fahren muss und für halbtags/teilzeit die Fahrkosten bereits so hoch sind, dass ich kaum die Betreuungskosten tragen kann. Daher hat meine Mutter kurzfristig die Betreuung übernommen. Das ist aber auch nichts auf Dauer. Von daher...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Das hängt davon ab, wie alt Dein Kind jetzt ist. In den ersten zwei Jahren kannst Du nicht zurück. Das dritte Jahr könntest Du noch antreten mit einer Frist von 8 Wochen - so mein Stand. Prima Info dazu findest Du auf www.familienhandbuch.de. Junima weiß das aber vermutlich auch, sie hat ja mit Personal und Recht zu tun. Gruß Tina


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Erst einmal danke für den Link. Mein Problem dabei, ich bin noch in der Elternzeit, arbeite aber Teilzeit. Ich muss mal sehen, ob sich da was findet. Bin jetzt im 18 Monat Elternzeit.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Eine geringfügige Beschäftigung IN der Elternzeit kann man beenden, ohne daß man den eigentlichen "Grundvertrag" kündigt. Dafür hast Du ja sicher auch eine extra Vertrag. Trini


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wenn Du jetzt eine TZ-Beschäftigung aufgenommen hast während der Elternzeit, berührt das Deinen Ausgangsvertrag nicht (es sei denn, das war eine Änderungskündigung, aber dann wärst Du nicht mehr in Elternzeit). Diese TZ-Arbeit kannst Du unabhängig vom ruhenden Arbeitsvertrag kündigen. Allerdings stimme ich Doreen zu, dass mir das sehr nach Weglaufen klingt und ich nicht glaube, dass das die Lösung ist. Es wird jedenfalls kein besserer Eindruck in der Firma dadurch entstehen. Wenn Du aufgibst, dann sei aufrichtig und ehrlich. Wenn Du sagst, es klappt wegen derBetreuung nicht, tappst Du in die Mütterfalle und es wird heißen, naja, die kriegt noch nicht einmal das auf die Reihe. Das geht die Personalerin überhaupt nichts an. Sag, warum Du gehst und zwar am besten schriftlich, dann kann nachher niemand was anderes behaupten. Gruß Tina


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich habe mich jetzt mittlerweile abgeregt und sehe das genauso. Wenn ich gehe, sollte ich dazu stehen. Ich habe ja auch noch eineinhalb Jahre Zeit was neues zu finden und muss vielleicht dann gar nicht mehr zurück. DANKE!!!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Alles was tinai und Trini geschrieben haben stimmt, die kennen sich sehr gut aus (ist leider nicht bei allen Arbeitgebern so - deshalb grosses Lob an tinai!) Eine "saubere" Lösung zu finden ist natürlich für das eigene Selbstbild wichtig. Andererseits rate ich in schwierigen, sehr verfahrenen Situationen (im Rahmen von Mediation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) schon auch mal dazu, den vermeintlichen "Fluchtweg" zu nehmen. Meistens gibt es den arbeitsrechtlich nicht so einfach wie in deinem Fall. Es kommt natürlich immer auf die spezielle Situation, die Verfassung aller Beteiligten uvm. an. Aber wenn es für dich wirklcih ganz schlimm ist (oder wird), so wäre die Aufgabe deiner Tätigkeit während der verbleibenden Elternzeit durchaus ein Lösung des akuten Problems, die auch aus professioneller Sicht empfehlenswert sein kann und eben keine "Flucht". Alles Gute für Dich! junima