Jasmin Lara
Ich brauche dringend einen Rat. Meine Tochter kam am 3.1.22 zur Welt und habe bei meinem Arbeitgeber eine Elternzeit bis 2025 beantragt. Elterngeld beziehe ich noch bis Oktober 2023. Mein Plan war bzw es wurde schon in die Wege geleitet, dass ich meine Elternzeit verkürze und ab Oktober 2023 wieder Teilzeit mit 20h/Woche in meinen Beruf zurückkehre. Mein Beschäftigungsverhältnis ist Unbefristet. Jetzt ist folgende Situation: Ich habe vor 1,5 Wochen erfahren, dass ich zum 2. Mal schwanger bin und heute in der 12. Ssw bin. Der errechnete ET ist am 7.2.24 und der Mutterschutz würde Ende Dezember eintreten. Meinen Arbeitgeber habe ich noch nicht in Kenntnis gesetzt über die neue Schwangerschaft. Kann der Arbeitgeber jetzt meine Wiederaufnahme meiner Arbeit ablehnen bzw verweigern? Mit der Begründung, dass sich das für die paar Monate nicht lohnt?! War vorher vollzeit und jetzt die beantragte teilzeit wäre laut meines Chefs kein Problem.
Es gibt bestimmte Gründe, wann der AG die Teilzeit in EZ ablehnen kann, d.h. wenn es vonseiten des Arbeitgebers einen betrieblichen Grund gibt, um eine Reduzierung der Arbeitszeit abzulehnen. Das muss aber er genau begründen. Außerdem ist auch die Betriebszugehörigkeit (> 6 Monate) und Unternehmemsgröße (> 15 Mitarbeiter) relevant.
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