Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, kann mir jemand weiterhelfen? Es geht um folgendes: Meine Tochter wurde im August 2004 geboren, dannch waren ja die 8 Wochen Miutterschutz und dann hab ich sofort wieder angefangen zu arbeiten, von zu Hause aus, erst 30 Stunden und jetzt 20 Stunden, mir wird das aber alles zu viel, möchte jetzt doch lieber den Erziehungsurlaub voll genießen, bin ich dann aber Arbeitslos? Oder besser von wo bekomm ich da mein Geld, oder bekomm ich überhaupt was von jemandem, außer das KiGE natürlich??? Wie läuft den sowas? Danke schon mal für eure Hilfe :-)
Die Elternneit müsstest Du mit einer Frist von 8 Wochen vor Beginn beantragen! Von wo Du "Dein" Geld bekommst, hängt von verschiedenen Dingen ab. Ob Du dann Anspruch auf Erziehungsgeld hast, hängt von der Einkommenssituation ab. Arbeitslos bist Du selbstverständlich nicht. Du bist auch weiterhin krankenversichert. Evtl. bekämst Du noch im dritten Lebensjahr Landeserziehungsgeld, aber das hängt vom Bundesland ab. Gruß T.
Ich schätze, die arbneitet TZ innerhalb der EZ. Dann muß die EZ nicht mehr gemeldet werden, weil die eh' schon genommen ist. Es muß eben "nur" die TZ-Beschäftigung gekündigt werden, was aber der EZ selbst keine Abbruch tut. Also Sany: arbeitest Du TZ innerhalb der EZ? Viele Grüße Désirée
ich glaube, Du hast Recht. Jetzt wo ich es noch einmal durchlese.
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