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Jemand hier, der sich mit Bürgschaften auskennt?

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Hallo! habe heute eine frage an euch, die mir hoffentlich eine beantworten kann!! mein mann und ich haben für meine eltern eine bürgschaft von 15.000€ unterschrieben. nun ist mein papa im februar gestorben. zu meiner mutter haben und hatten wir noch nie ein gutes verhältnis, haben das damals wg. meinem papa gemacht. sie probiert jetzt alles, damit wir die beerdigung zahlen müssen. und ich/wir haben nat. angst, dass sie die kreditraten nicht mehr zahlen kann/will. wir wussten damals nicht, als wir die bürgschaft unterschriebe, dass mein papa so sehr krank ist, dass er sterben muss. aber meine mama wusste es!!! kommt man aus der bürgschaft wieder raus? wegen sittenwidrigkeit/abhängigkeit oder so was? sorry, fürs durcheinander schreiben, aber ich hab echt angst, dass wir für ihre schulden aufkommen müssen, und wir haben daoch nur einen verdienst, ich bin ja in erziehungsurlaub... lg


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Als Bürge haftest Du beim Kredit genauso wie der Kreditnehmer. Wenn der KN eine Rate nicht zahlt, wendet sich die Bank an den Bürgen. Haben Deine Eltern keine Versicherung zum Kredit abgeschlossen? Erkundige Dich auf jeden Fall bei der Bank - als Bürge hast Du Anspruch auf genaue Informationen! Alles Gute - Christine (arbeite bei einer Bank)


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hallo, nein,die haben angeblich gar keine versicherungen mehr gehabt... lg


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Hallo, ich rate Dir, sprich mal mit dem Berater bei der Bank, versprich Dir allerdings nicht zuviel davon. Banken entlassen normalerweise niemanden aus der Bürgschaft. Das klingt hart, ist aber so. Ich würd mich trotzdem genau über das Kreditverhältnis informieren - damit Ihr wisst, was auf Euch "im Ernstfall" zukommen könnte! lg Christine


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Es gibt Fälle, in denen in der Tat eine Bürgschaft als sittenwidrig angenommen werden kann. Das kommt jedoch auf den Einzelfall an. Vielleicht könnt Ihr Euch bei einer Verbraucherschutzzentrale beraten lassen. Wenn Dein Vater gestorben ist, hat Deine Mutter alles per Testament geerbt, oder erbst Du auch? In letzterem Fall gehört Dir (ggfs. mit Geschwistern) grds. die Hälfte des Vermögens, einschl. Schulden. Ich befürchte, Du wirst Dich mit Deiner Mutter auseinandersetzen müssen. Kann das vielleicht Dein Mann als neutrale Person übernehmen? Dann werdet Ihr klarer sehen und könnt das Darlehen teilw. aus dem Erbe befriedigen. Wenn die Schulden überwiege, könntest Du in binnen 6 Wochen nach Kenntnis des Todes Deines Vaters die Erbschaft ausschlagen, sofern kein Testament bestand, sonst läuft die Frist erst nach Testamentseröffnung.


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schwierig, so ohne weitere Einzelheiten. Generell ist es so, dass ihr ja gewußt habt, dass ihr für die Summe im Zweifel haften müsst - auch wenn ein Elternteil stirbt. Dass eure Mutter von der Krankheit des Vaters gewußt hat, macht die Bürgschaft noch lange nicht sittenwidrig. Habt ihr für einen bestimmten Kredit gebürgt, der noch offen ist? Zunächst bei der Bank nachfragen, welche Konditionen bestehen, wie viel noch offen ist und ob die Raten regelmäßig bezahlt werden. Vielleicht ist ja gar nicht mehr viel offen und die Summe lohnt einen Streit nicht... Gruß, Speedy