Mitglied inaktiv
Hi, ich habe mal ne Frage. Ich bin selbst gelernte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, meine LEhre ist zwar schon ne Weile her aber ich denke, soooo viel wird sich im Notariat nicht verändert haben. Ich habe nach meiner Lehrzeit auch mehrere Jahre in einem Notariat gearbeitet, viel auch selbständig. Das ist wie gesagt schon ne Weile her, inzwischen arbeite ich als Assistenz in einer Maklerfirma und mache nebenher ein Fernstudium zur Immobilienmaklerin. Jetzt im II. Teil kam auch das Grundbuch dran. Und da bin ich etwas stutzig geworden. So steht doch in meinem Lehrbuch, dass das Grundbuch jeder einsehen kann, der ein rechtliches/berechtigtes Interesse nachweisen kann, Notare eh. Allerdings steht da auch, dass z.B. ein Nachbar das Grundbuch einsehen kann, wenns Nachbarschaftsstreitigkeiten gibt. Und eben DAS glaube ich nicht und kenne ich auch nicht so. Wer kann mir dazu was sagen? Danke und LG Sue
Huhu Sue! Bin zwar nicht aus dem Notariat, aber ja auch im der Grundstückswirtschaft tätig. Ich kenne jetzt auch nur die rechtliche Umschreibung, wer ein berichtigtes Interesse dran nachweisen. Allerdings kann sich diese Einsichtnahme auf einzelne Abteilungen des Grundbuches beschränken. Wenn sich aus dem Rahmen des Nachbarschaftsstreits ein derartiges berechtigtes Interesse ergibt, wie beispielsweise es würde ein vollstreckbarer Titel vorliegen, eingetragenner Eigentümer nicht bekannt oder bei (Kauf)Vertragsverhandlungen wäre eine solche Einsichtnahme also für Privatpersonen möglich. Hast du für dein Studium einen Murfeld (Fachliteratur)? Ist für mich das das optimale Nachschlagwerk. Hab ihn leider hier im Büro nicht zur Hand, kann aber abends zu Hause nochmal nachschlagen. LG Janka
Hi Janka, nee habe ich nicht. Nur soweit mir bekannt ist kann man auch als Privatperson nicht einfach das Grundbuch einsehen, auch nicht nur Teile davon. Ich meine Eigentümerschutz und so, also Abteilungen I - III fallen da komplett aus. Was soll er dann einsehen, das Deckblatt? Ich bin unsicher, weils natürlich auch ne Prüfungsfrage ist. Ich habe schon bei der letzten Zwischenprüfung ein Schreiben hingeschickt, weil wir den Mietpreis für eine Wohnung berechnen mußten und einige Sachen einfach für einen Laien (als den ich mich jetzt aber nicht bezeichnen würde...) absolut unmöglich waren zu wissen. Das kanns irgendwie nicht sein. LG sue
Bin zwar keine ReNo aber jahrelange Hausbesitzerin und kann dir hiermit definitiv bestätigen, dass jeder mit berechtigtem Interesse (z.B. Banken, Kaufinteressenten, Nachbaren) Grundbucheinsicht nehmen kann. junima
das weiß ich doch auch :O))))) Nur neu ist mir, dass NACHBARN Einsicht nehmen können und vor allem WIE DENN? Gehen die da hin und sagen "hallo, mein Nachbar hat seinen Zaun falsch gesetzt, das ist eigentlich noch unser Grundstück, jetzt her mit der Akte?" Da kann ja dann jeder kommen. GELERNT habe ich das echt mal anders (und hier stell ich ausnahmsweise mein Licht mal nicht unter den Scheffel, denn im Notariat war ich wirklich spitzenmäßig!) Ich würds ja einsehen, wenn sie mit nem Rechtsanwalt auftauchen oder so, aber mein Lehrbuch drückt sich leider so aus, als ob man eben mal als Privatperson ins GBA reinspaziert. Achso ähm mein Ex ist ebenfalls in der Hausverwaltung tätig und sah es genauso wie ich, deshalb war er mir nicht wirklich ne Hilfe :o) LG Sue
Sue, also ich bin auch schon ins Grundbuchamt maschiert mit Verwalterbestellung und Vollmacht unterm Arm und habe Einsicht in verschiedene Grundbücher genommen. Auch für ein Nachbargrundstück von einem, was ich verwaltet habe. Weil wir eben den Eigentümer brauchten. Und Rechtsanwältin oder Notarin bin ich ja denn leider auch nicht. Ich sehe es so, dass die Privatperson also im Grundbuchamt ihr berechtigtes interesse nachweisen muss (fraglich halt inwieweit die Beweispflicht geht) und dann bekommt die die entscheidene Abteilung zu sehen. Ist ja alles EDV mäßig dort. Also nichts mit großen büchern, die durchgeblättert werden. LG Janka
Auf www.becker-info.de gibt es ein Forum für solche Fragen, kannst ja da mal schauen. LG Janka
Was mir noch einfällt. Ein Notar darf ohne Nachweis irgendeines berechtigtem Interesses jedes Grundbuch einsehen. Hier liegt der Unterschied zur Privatperson. LG Janka
Warum rufst Du nicht einfach beim Grundbuchamt an und fragst? Auch wir haben als Grundbuchnachbarn schon Einsicht genommen. Wenn man sich ausweisen kann, kann man ja nachprüfen, ob das ein Nachbar ist oder nicht :-) Wir haben einen Termin ausgemacht, gefragt, was wir mitbringen müssen und dann nachgesehen. Gruß Tina
Mann ... :o) von Notar und Vollmacht rede ich hier doch gar nicht, das ist mir schon klar :o)))) @Tinai, das ist mir wirklich neu! Wurde uns damals tatsächlich anders beigebracht. Aber Du hast recht, ich werde mal beim GBA anrufen. LG Sue
Die letzten 10 Beiträge
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit