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Ist hier jemand derTeilzeit eingeklagt hat?

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Hallo, habe VZ gearbeitet und möchte nach EZ nun TZ arbeiten. Voraussetzungen dafür sind gegeben, also mindestens 15 Arbeitnehmer und ich habe mehrere Jahre davor dort gearbeitet. Was ist wenn der Arbeitgeber nein sagt? Vollzeit oder gar nicht. Dann kann man es ja einklagen. Habe aber bedenken (es ist eine Sozietät, also wir haben auch Rechtsanwälte) das die das so drehen können das sie mich nicht nehmen müssen. Einer TZ ist schon gekündigt worden. Ist hier jemand der schon mal geklagt hat?Wie ist es ausgegangen? Gruß und Danke Martina


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Diese Woche war erster Termin. Sie hat kurz vor der Entbindung ihre Substituten-Prüfung abgelegt und dann binnen 14 Monaten 2 Kinder bekommen. In diesem Monat endet die Erziehungszeit. Sie wollte schon während der Erziehungszeit Teilzeit arbeiten (ein großes, bekanntes Kaufhaus der Textilbranche), was aber angeblich nicht möglich war. So hat sie mit Genehmigung des Arbeitgebers 2 volle Tage/Woche bei der Konkurrenz gearbeitet auf 400 €-Basis. Ab April wollte sie wie du wieder bei ihrem alten AG anfangen, aber eben nur halbtags. Ein AG dieser Größenordnung muss nachweisen, dass betriebliche Gründe dagegenstehen. Das kann er nicht. Also stellt er sie vor die Wahl: Entweder ganztags als Substitutin, aber 230km weit weg!!! Oder halbtags als Lagerkraft (!) unter Aberkennung des Substitutenstatus und entsprechend niedrigem Gehalt. Er will sie also ganz offensichtlich unbedingt loswerden, und zwar ohne Abfindung. Dies war nun der zuerst nötige Verhandlungstermin, wo beide Seiten ihre Vorstellungen unterbreitet haben. Wenn der AG nicht einlenkt, will sie einklagen, dass sie eine Ganztagsstelle in der Umgebung bekommt (das Kaufhaus gibts in jeder größeren Stadt). Wie es nun ausgeht? Keine Ahnung. Aber sie hat eine Rechtsschutzversicherung, die das übernimmt. Wenn du die nicht hast, würde ich es mir 3 Mal überlegen. Denn es hört sich nicht so an, als wenn du für eine sehr große Firma arbeitest. Also werden die wahrscheinlich mit den betrieblichen Gründen durchkommen. LG Marion


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Hallo, danke für deine Antwort, ich glaube auch nicht das ich da durchkomme, ich hatte letztes Jahr schon mal nachgefragt ob es nicht möglich wäre früher anzufangen, da meine Zwillinge im Kindergarten sind allerdings dann auch auf Halbtags. Mein Chef notierte es sich und wollte es mit der Geschäftsleitung absprechen. Er hatte sich aber nicht mehr gemeldet. Jetzt werde ich es wohl rechtzeitig schriftlich versuchen, denn so kann ich mich wenigstens darauf einstellen um evtl. eine andere Stelle zu suchen. Gruß Martina


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Ja, das ist ein heikles Thema. Bei mir hat der AG genau das gleiche versucht, wie mit der Schwiegertochter von Oma. Ich hatte keine Rechtsschutzvers. und habe nicht geklagt und habe meinen alten Vertrag wieder aufleben lassen. Richtig glücklich bin ich damit nicht, aber ich wollte in ca. einen halben Jahr nochmal einen Antrag auf Teilzeit stellen. Wir haben sooo viele Teilzeitkräfte, da hoffe ich wirklich, dass es irgendwann nochmal ein einsehen geben wird. Ich drücke Dir die Daumen, dass Dein AG sich doch auf eine TEilzeitstelle einlassen wird. Viele Grülße und viel GLück, Sandra


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DU musst dir alle ALternativen überlegen und dann, ob du wirklich klagen willst. Es ist nicht soo leicht einen neuen Job in TZ zu finden und wenn schon VZ, dann ist es kraftsparender Vollzeit beim alten Job zu arbeiten. Das würdest du dir aber mit einer KLage verbauen. Vielleicht findest du ja auch Gründe, warum es für deinen Chef von Vorteil ist, wenn du TZ arbeitest, wie du ihm entgegen kommen kannst. EIne Freundin, deren Chef totaler TZ-Gegner war, fing z.B. früher in der EZ an, 20 STd und sie einigten sich auf danach 30 STd. Er brauchte sie eben.