Mitglied inaktiv
Hallo, der Chef meines Mannes hat am 21.12.09 Insolvenz angemeldet, mein Mann hat es gestern erst erfahren...Heute hat er bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter angerufen, was das für ihn bedeutet. Dieser sagte daß ein Antrag gestellt wurde,aber bisher kein Verfahren eröffnet wurde, aber das es keine Zahlungen mehr gibt... Insolvenzgeld kann man beim Arbeitsamt beantragen aber erst wenn das Verfahren eröffnet wurde... Und jetzt? Wir müssen Miete,Versicherungen,laufende Kosten decken, Ersparnisse haben wir keine (musste nach Unfall ja Autorep.zahlen)...wovon sollen wir leben? Kann mir irgend jemand weiterhelfen? Muss mein Mann jetzt kündigen? Er kann doch nicht arbeiten ohne Lohn... Wer kennt das von einem Arbeitgeber,bitte dringend um Hilfe....danke meerli
Das tut mir für Euch sehr leid. Vielleicht kann die Firma Deines Mannes ja saniert und fortgeführt werden, so dass er dort auch künftig weiterarbeiten kann. Allein schon aus dem Grund sollte Dein Mann nicht kündigen, es sei denn er hat kurzfristig etwas anderes in Aussicht. Zu Deiner eigentlichen Frage: Es stimmt, dass Insolvenzgeld erst gezahlt wird, wenn das Verfahren eröffnet wird; soweit ich weiß, aber nur für einen gewissen Zeitraum (3 Monate vor Verfahrenseröffnung, bin mir da aber nicht sicher). Das Arbeitsamt kann aber einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld zahlen. Dies geschieht allerdings nur auf Antrag des Arbeitnehmers und die Entscheidung, ob ein Vorschuss gezahlt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und liegt im Ermessen des Arbeitsamtes. Forderungen von Arbeitnehmern auf ihre Vergütung sind in der Insolvenz bevorrechtigte Forderungen, müssen also vorrangig vor Forderungen anderer Gläubiger befriedigt werde, sofern noch genug Geld da ist. Am besten Ihr erkundigt Euch mal beim Arbeitsamt.
Hi, dein Mann kann beim Arbeitsamt einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld beantragen. Insolvenzgeld wird längstens 3 Monate ab InSo-Anmeldung gezahlt, die Abrechnung erfolgt aber erst mit Eröffnung oder Ablehnung des Verfahrens. Der Vorschuss wird aber nur gezahlt, wenn er weiter arbeitet - bleibt er einfach zu Hause, kann der vorläufige InSoVerwalter ihm kündigen und dann ist nichts mehr mit Insolvenzgeld. Gruß, speedy
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