Mitglied inaktiv
hallo zusammen, heute bin ich fast geplatzt!!!!!!!!!! wollte meinen krankenschein bei der verwaltung abgeben, da meine kleine letzte woche das 3 tage fieber hatte! ...und -jetzt haltet euch mal fest- ich muss die 2 tage, die ich dadurch gefehlt habe entweder überstunden frei oder unbezahlten urlaub nehmen oder sie ziehen es mir vom lohn ab. ich kann es mir aussuchen!? in dem krankenhaus, in dem ich tätig bin haben sie einen auserordentlichen tarifvertrag abgeschlossen, indem festgelegt ist, dass,-wenn das kind mit privat versichert ist,-einem keine lohnfortzahlung zusteht. angeblich würde die private krankenversicherung dem hause für meinen arbeitsausfall kein geld bezahlen. meine ursprünglichen bedenken, dass meine kollegen böse wären,-haben sich relativiert und alle hatten verständniss...nur die klinik mit einem privatem träger namens "rhön klinikum " nicht! das kann doch wohl nicht sein??????oder..kennt sich da jemand aus? bin schon am überlegen, ob ich einen rechtsanwalt einschalte. ich befürchte nur, das, wenn es so im arbeitsvertrag festgehalten ist,-habe ich keine chance,-oder? was mache ich denn, wenn meine kleine mal länger krank sein sollte?? dann bekomme ich nur noch ein halbes monats gehalt,-und dabei bekommt die hälfte meines gehaltes schon meine tamu:-( viele grüsse von einer ziemlich frustrierten fillis
Hi, die Regelung deines AG ist durchaus möglich, wird aber nicht oft genutzt. Prinzipiell ist es richtig, dass für die Kind-Krank-Tage nicht der AG, sondern die Krankenkasse des Kindes aufkommt. Somit muss der AG dir auch nichts weiterzahlen, wenn er von der KK nichts bekommt. Die meisten AG gehen aber in Vorleistung und holen sich dann das Geld von der KK wieder - viele lassen es aber auch gleich sein, denn es ist ein riesiger Formularberg, der dafür bewältigt werden muss. Daher lohnt der Antrag an die KK oft nicht. Erkundige dich bei deiner KK, was und wie sie erstatten (ich meine es sind 67% des Netto-Lohnes, der dir zustehen würde) und lass deinen Ärger an denen aus. Ggf. kommt eine Erstattung sogar nur in Frage, wenn dein AG dir den Lohn kürzt in Folge von Kind krank. Gruß, Speedy
Denn fast keine private KK kommt für den Lohnausfall auf. Somit stehen Eltern von privatversicherten Kindern eben nur die von Deiner Klinik genannten Möglichkeiten offen.
Halo, kann dich verstehen, aber es ist okay :-( Bei unseren neueren Arbeitsverträgen wird die bezahlte Freistellung nach §616 BGB auch ausgeschlossen. Dann bleibt nur noch die unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber und das Krankengeld von der KK nach §45 SBG V bei gesetzlich Versicherten. Wie es ist, wenn das Kind privat versichert ist, weiß ich leider nicht. Du musst also bei Deiner und der KK des Kindes mal nachfragen. Informativ: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2005/nl_0505.php Grüße aus dem Norden!
Da gibt es nichts zu platzen, das ist völlig normal... Hallo, das ist ganz normales Bundesdeutsches Recht, was dein privater AG da anwendet... Dir stehen pro Kind 10 Tage unbezahlter Urlaub zu, wenn es krank ist. Wenn Du und das Kind gesetzlich versichert wären, dann gäbe es eine sog "Lohnersatzleistung" (ca. 80% des normalen nettos). Die gibt es aber eben in deinem fall nicht. Aber immerhin hast Du das Recht, 10 tage pro Jahr bei Krankheit Zuhause bleiben zu können, ohne daß Du gleich deinen Job verlierst... Viele Grüße Désirée
Ich fürchte auch, dass das normal ist. Bei meinem AG gibt es zwar 4 bezahlte "Kindkranktage", aber das ist eine tarifliche Bestimmung, da hat man keinen gesetzlichen Anspruch drauf. Warum bist du denn privat versichert? Mit Kindern ist man gesetzlich meistens besser gestellt, denke ich. LG Berit
Hallo, unsere Tochter ist auch privat versichert. Bisher war zum Glück noch nicht der Fall, aber ich weiß, dass unsere KV auch nicht dieses "Kinderkrankentagegeld" hat. Und wenn ich dann zuhause bleibe, muß ich auch Urlaub nehmen oder Überstunden-Frei - sofern der AG dem überhaupt zustimmt. Ich glaube, das hat weder was mit dem AG zu tun als vielmehr mit den in dem Fall blöden privaten KV, dass die das für Kinder eben leider nicht zahlen. Habe schon überlegt, ob wir sie deshalb freiwillig gesetzlich versichern sollten, aber da müssen wir fast den gleichen Beitrag zahlen und haben dann woanders eben wieder Nachteile. Du kannst also nur sauer auf die KV sein, nicht auf den AG. Sei froh, dass er dir überhautp frei gibt. Meiner würde das - denke ich - nicht berücksichtigen! Gruß, Bianca
Hi fillis, egal ob es rechtens ist oder nicht, es ärgert einen, weil man ja nicht "blau" macht. Ich kann deinen Ärger schon verstehen. Bist du bei "rhön..." in Gießen oder Marburg? Dann kann ich dir nur den heißen Tipp geben: Nicht ärgern, nur wundern.... LG Annette
Mein Sohn ist auch privat und ich gesetzlich versichert. Da hast Du kein Anrecht auf "Kinderkrankentage", das geht nur wenn beide gesetzlich versichert sind. Sei froh dass Du überstundenfrei nehmen kannst. Normal wäre dass Dir die Tage vom Lohn abgezogen werden (halt unbezahlter Urlaub) LG Nicol
Hi, geht mir auch so- ich habe als Beamtin nur 4 Tage fuer meine vier Kinder und das war es. ich waere schon froh, wenn ich ueberhaupt unbezahlten Urlaub nehmen koennte. Von daher- Deinen aerger verstehe ich. Aber- ich muesste in der gestzlichen monatlich 200 Euro mehr zahlen als in der privaten, 2400 Euro im Jahr, und wenn ich meine Beitragsrueckerstattung wie meistens kriege , ist die private rund 3000 Euro jaehrlich billiger. Dafuer kann man dann auch schon mal ganztagsbabysitter bezahlen oder die Oma einfliegen lassen. Die private hat halt klare Vor und klare NAchteile. benedikte
wir sind alle privat versichert und da gibt es eben egal wie viele Kidner man hat bei meinem Mann 4 Tage frei udn bei mir auch 4 Tage. Egal ob nun ein Kind oder 8. Im gegensatz zu mir kann er dann eben Urlaub nehmen, das kann ich als Lehrerin auch nciht. Schon blöd, aber so isses. Hilft nur gesund bleiben! LG HEnni
hallo zusammen, danke für die infos-ich hab das alles nicht gewusst. die kleine ist über den papa privat versichert und ich bin gesetzlich versichert. seit genau 10 wochen das erste mal in meinem leben. hab mich furchtbar geärgert, da ich das erstmal in meinem leben zuwenig für die private versicherung verdiene, obwohl ich voll arbeite, wie auch vor der ss. aber mein neuer arbeitgeber zahl mir 1000 euro weniger im monat. und wenn man dann auch noch so einen satz hört(zu dem sowieso schon sehr geringen verdienst) ist man eben erstmal baff........ mal schaun, wie lange ich da noch arbeite..mir stinkt nämlich zunehmend mehr dort..und zum glück hat man auf dem ärzte markt in der regel kein problem eine neue stelle zu finden. der witz ist, das wenn mein mann zuhause geblieben wäre, hätte er es von seinem arbeitgeber bezahlt bekommen,-nur der konnte eben nicht-doppelgrunz. also dann vielen dank erstmal für die vielen info`s und wenn nicht bald mal was nettes passiert,-kündige ich sowieso...(freu ich mich schon fast drauf ;-) viele grüße fillis
Hallo, dass dein Arbeitgeber dich unbezahlt freistellt, ist in Ordnung, das macht meiner auch. Aber meine Krankenkasse zahlt mir den Verdienstausfall, wenn ich wegen meinen kranken Kind zu Hause bleiben muss. Und mein Kind ist auch über den Papa versichert, zwar gesetzlich aber egal. Fakt ist, dass deine KK, bei der du ja gesetzlich versichert bist, dir normalerweise den Verdienstausfall zahlen muss, zumindest ist das bei mir so. Erkundige dich doch mal bei deiner KK. Normalerweise musst du nur den Krankenschein, den du für dein krankes Kind bekommen hast auf der Rückseite ausfüllen und an die KK schicken. Die KK setzt sich dann mit deinem AG in Verbindung, um deinen Verdienst zu erfragen. Viele Grüße Kleiner Löwe
Kinderpflegekrankengeld zahlt die KK des KINDES. Da kann man sich in der PKV nur überlegen, ob man das zusätzlich kostenpflichtig versichern möchte oder nicht. Trini
Hallo Trini, ich hatte damals extra bei meiner KK angerufen und nachgefragt, wer den Verdienstausfall zahlt, da mein Kind halt über meinen Mann versichert ist. Meine KK hat mir gesagt, dass sie das übernehmen, da es mein Verdienstausfall ist. So habe ich bisher meine Kind-krank-Tage immer von meiner KK bezahlt bekommen. Viele Grüße Kleiner Löwe
Hallo, hab gerade mal gegoogelt und bei Wikipedia herausgefunden, dass der Verdienstausfall nur bezahlt wird, wenn das Kind gesetzlich versichert ist. Also hat fillis in dem Moment keine Chance auf Erstattung der Verdienstausfalls. Also dann nehme ich meinen Hinweis zurück. Viele Grüße Kleiner Löwe
NOch mal zu den gesetzlichen KV. Auch da zahlt der Arbeitgeber nicht die Lohnfortzahlung, sondern die Krankenkasse zahlt Dir Krankengeld, den Antag musst Du auch selber stellen. Private KV zahlen das nicht. Für den Arbeitgeber ist es aber ja egal, wo Du bzw. Dein Kind versichert ist. Das wird über all gleich sein. Wir z. B. haben zwar nach Tarifvertrag, die Möglichkeit in so einem Fall bis zu 4 Tage bezahlt frei zu bekommen. Die treten aber auch erst dann ein, wenn die 10 Tage nach SGB mit Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse ausgeschöpft sind. Gruß, Renate
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