Ich bin Lehrerin in Ba wü
In Elternzeit.
Wollte zum schuljahresbeginn anfangen.
Mit 8 Stunden.
Man hatte mir müdlich (der stellvertrende schulleiter) den Unterricht an 2 Nachmiitagen zugesichert.
Nur da habe ich eine Betruung für meinen Sohn.
Nun ment er es geht doch nicht.
der Unterricht wird auf Mehrere tge Vor und nachmittags gelegt.
Was mache ich mit meinem Kind?
Wer kennt sich hier aus?
Kann ich mein Deputat noch reduzieren?
kann ich noch ganz in Elternzeit bleiben?
Eine betruung finde ich so kurzfristig jetzt wirklich nicht.
Vielen Dank
gaaaaaanz vezweifelte Grüße
nale
Mitglied inaktiv - 23.07.2008, 16:30
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Elternzeit geht nur so lange, wie du sie angemeldet hast. Wenn du also z.B. vor einem Jahr für die Dauer eines Jahres EZ angemeldet hast, musst du selbstverständlich wieder arbeiten gehen (oder kündigen).
Hast du denn keine Übergangslösung für die Betreuung? Erst einmal Omas, Freunde, Nachbarn? Nach einer geregelten Betreuung kann man sich ja dann immer noch umsehen.
Mitglied inaktiv - 23.07.2008, 16:45
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Hallo Nale,
Hast Du schon ein Gespräch mit Deinem Schulleiter/Stellvertreter gehabt und ihn auf die Vereinbarung hingewiesen? Wenn das nichts gebracht hat, wende Dich an die Gleichstellungsbeauftragte, den Personalrat, GEW etc. Der Schulleiter muss Deine persönliche Situation bei der Gestaltung des Stundenplanes mit in betracht ziehen, was nicht heißt, dass es immer nur nach Deinen Wünschen geht (dazu gibt es irgendeine Verordnung o.ä., die ich aber nicht kenne). Aber Dir ein Modell zusagen und dann mit einem für jeden Menschen völlig untragbaren Modell daher zu kommen, geht nicht. Versuch´ vielleicht auch mal Henni aus diesem Formum zu kontaktieren, ich glaube, sie ist Lehrerin in BaWü und arbeitet Teilzeit. Sie hat auch für ihre Stunden erfolgreich gekämpft.
Viel Glück,
Sabine
Mitglied inaktiv - 23.07.2008, 17:54
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Hallo,
aus Deinem Posting geht es jetzt nciht ganz hervor, aber wegen der geringen Zahl von 8 Stunden nehme ich an, dass Du Teilzeit in Elternzeit machst, weil es sonst mit unterhälftiger Stundenzahl nicht ginge....
Wenn das so ist, bist Du noch in Elternzeit....sprich: dann kannst Du durchaus auch noch einen Rückzieher machen. Anders ist es, wenn die Elternzeit vorbei ist und Du da ein Modell der Teilzeitbeschäftigung hast, was man jetzt nicht einfach rückgängig machen kann. Aber bei Teilzeit in ELTERNZEIT sieht die Sache durchaus anders aus.
Da würde ich mich nochmal kompetent beraten lassen.
Ich hatte vor Jahren auch mal Teilzeit in Elternzeit mit 8 Stunden, die waren auf drei Tage verteilt, was nicht anders ging, weil ein LK dabei war, was auch so in Ordnung und vorher besprochen war.
Henni hatte auch mal so ein Modell...
viele Grüße,
Christiane
Mitglied inaktiv - 23.07.2008, 18:12
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Hallo
also 8 Stunden ist sicher Teilzeit in Elternzeit und die kannst du durchaus wieder kündigen, genaue Frist weiß ich nicht, ist aber denke ich 4 Wochen oder so ABER: das "macht" sich ja nicht wirklich gut, oder? Und: von "kurzfristig" kann ja in deinem Fall noch nciht die Rede sein, es sind ja noch 6,5 Wochen bis Schuljahresbeginn....also ruhig Blut.
Dein Konrektor hat sich da natürlich zu weit aus dem Fenster gelehnt, denn 2 Nachmittag ist natürlich wirklich kein sehr "großzügiges" Angebot von dir. Ich weiß ja nicht welche Fächer du machst, aber ich mit Mathe und Deutsch könnte ja nun auch schlecht nur an 2 Nachmittagen unterrichten... aber wenn er es gesagt hat, würde cih mich schon ein bisschen darauf stützen, dennoch aber nen weiteren Vorschlag zufügen..(also ich hatte auch mal ein Jahr nur 2 Vormittage, dafür aber komplett fachfremd...(Bio Chemie) würde cih im nachhinein nie wieder machen.)
Einen "Anspruch", dass man nun deine 2 Nachmittag irgendwie hinkriegen musst hast du defintiv nicht, die Formulierung heißt immer und überall: "sofern dienstliche Belange nciht entgegenstehehn"....da hast du verloren wenn der Shculleiter gut argumnetieren kann.(was er allerdings schriftlich machen muss WENN auch du deine Vereinbarung schriftlich gemacht hättest...ist eh meine Tipp für die zukunft: ALLES schrifltich machen..mündlich zählt fast nciht. ) Er muss sich aber druchaus bemühen eine betreuungszeitenfreundliche Regelung zu finden..daruaf hast du nen Anspruch....wie gesagt, wenne r das ciht kann muss er schrifltich dienstliche Interessen belegen, warum er das NCIHT hinbekommt...aber du hast ja nichts schriftliches vereinbart...blöd...
Du kannst also entweder doch noch (je nach bedarf der Schule) nen dritten Nachmittag oder so anbieten, denn ich denke da bekommt man durchaus noch NE Betreuung organisiert, ODER eben kündigen, was wie gesagt natürlich für die Schule ne Katastrophe ist, da sie sicher deine 8 Stunden dann nicht mehr besetzt bekommen...Man wird dich nciht wirklich lieben dafür, aber wenn du damit leben kannst *g*...
welche Fächer hast du denn? welche Schulart?
Liebe Grüße und überleg es dir gut...die Zeiten werden wieder härter für uns Lehrer...kommen immer weniger Schüler....
LG Henni
Mitglied inaktiv - 23.07.2008, 19:05
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habs grad noch mal nachgelesen..also es MUSS machbar sein für die Schulleitung (aber wie gesagt, hängt an deinen Fächern) 8 Stunden an 3 tagen hinzukriegen. reduzieren kannst du cniht weiter, du musst ein Viertel Deputat machen, was witzigerweise bei mir auch 8 war..volles Deputat ist bei mir 27 *komishcerechnerei*
LG HEnni
Mitglied inaktiv - 23.07.2008, 19:07
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Bin noch in Elternzeit!
mein Baby wird im Sptember 1 Jahr alt.
ich unterrichte eigendlich 12 Stunden habe aber 240 Überstunden machen dürfen...äh müssen da Schwangerschaft, bandscheibenvorfalll bla bla bei Kolleginnen
fragt nicht wie ich das überstanden habe
es war mega heftig
diese stunden wollte ich jetzt komplett abgleiten
ging aber nicht
es sind ja 6 deputatsstunden also müsste ich noch 6 unterrichten um auf 12 zu kommen
2 stunden bleiben also noch fürs nächste jahr übrig
ja
zur betruung
hatte einen Kita-Nachmittagsplatz
schulleiter gefragt ob nur nachmittagsunterricht möglch
er : ja gerne
(will ja kein lehrer einen nachmittag hatte ich bisher aber immer)
ich: na super
er: wenn notwendig kann ich ihnen die stunden an zwei tagen legen
Ich. ja danke
die gweünschten fächer habe ich nicht bekommen
tja und jetz noch nichteinmal die tageszeit
übrigens Henni wenn es dich mal wieder in Bio und Chemie trifft...kein Problem..du kennst ja jetzt jemanden mit diesen Fächern
danke für eure Unterstützung
in welchen Paragraphen soll ich den suchen?
welches Gesetz?
DANKE
Mitglied inaktiv - 23.07.2008, 19:52
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Hallo
in dem steht da ziemlich viel drin..ich finde meins nur grad nciht...
außerdem: verrate doch TROTZDEM mal welches Lehramt und welche Fächer...
LG HEnni
Mitglied inaktiv - 24.07.2008, 08:36
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Meine Fächer sind Bio und Chemie
Unterrichte nur in der Oberstufe
Mitglied inaktiv - 24.07.2008, 22:23