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Hallo, ich war jetzt ein Jahr in Elterzeit, das Elterngeld ist am 26.12.09 ausgelaufen. Jetzt hat mich meine Krankenkasse, AOK Plus, angerufen (zu der habe ich zum 1.12. gewechselt) und meinte das ich mich nach Bezugsende des Elterngeldes privat zu versichern habe, 140€/Monat. Ich kenne aber mehrere Fälle, genau die selben Sachverhalte wie bei mir, die auch länger als 1 Jahr in Elternzeit waren und nichts zahlen mussten. Über meinen Partner familienversichern ist nicht mgl, da wir nicht verheiratet sind. Ich war vor der Elternzeit berufstätig, der Vertrag war befristet u ist während der Elternzeit ausgelaufen, mein Chef will mich aber wieder einstellen (will ab Ende 2010 wieder arbeiten). Laut AOK muss ich mich privat versichern da ich keinen laufenden AV habe. Aber der Arbeitgeber zahlt doch meine KV während der Elternzeit auch nicht, was spielt es da für eine Rolle ob ich einen AV habe oder nicht? Verstehe das nicht...Habe dann auf der Elterngeldstelle angerufen, lt. denen wäre das von KV zu KV verschieden. Anschliessend hat die Sekretärin meines Vaters Ihre Sachbearbeitern bei der AOK angerufen u ganz allgemein gefragt, da kam die Info das man während der Elternzeit beitragsfrei wäre... So, und was mache ich jetzt??? Danke u lG!


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Hallo, Du bist während der Elternzeit beitragsfrei versichert, wenn Du in einem Arbeitsverhältnis stehst. Bist Du in keinem Arbeitsverhältnis, dann bist Du nur so lange beitragsfrei versichert wie Du Elterngeld erhälst. LG Sibs


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Schließe mich Sibs an. Eine Lösung für Dich habe ich allerdings auch nicht, außer evtl. bereits jetzt wieder in Teilzeit anfangen zu arbeiten, so dass es für die Sozialversicherung reicht? Das Auslaufen Deines Arbeitsvertrages während der Elternzeit kann man ja sicher nicht mehr rückgängig machen, dann hätte Dein Arbeitgeber in der Elternzeit verlängern müssen - wäre evtl. machbar gewesen?. Wenn Du jetzt noch bis Ende 2010 lückenlos in Deinem Beschäftigungsverhältnis gestanden hättest (trotz Elternzeit) wärst Du beitragsfrei gewesen. Hat sicher einfach was mit der Gesetzgebung zu tun, auch wenn Du in der Zeit keine Beiträge zahlst. V. G.


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Dankeschön schon mal für eure schnelle Antwort! Also wäre ich beitragsfrei wenn mein Chef den AV jetzt schon verlängert, ich aber noch bis Herbst Elternzeit nehme? Dazu würde er sich nämlich ev. durchringen können:-) LG u schönen Abend!


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In der Elternzeit bist Du in Deiner GKV beitragsfrei versichert, danach nicht mehr und Du mußt Dich selbst versichern. Alternativ kannst Du Dich arbeitslos und arbeitsuchend melden. Dann kriegst Du ALG I und bist darüber auch sozialversichert.


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hallo du bist 2 jahre lang nach der geburt beitragsfrei bei deiner kv versichert, problem ist bei dir sicher der wechsel der kv!!!


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Also mein Mann hat auch Elternzeit und bis Sommer 2010. Sein AV ist im Herbst 2009 ausgelaufen. Lt. der AOK ist er bis Ende des Elterngeldes Krankenversichert (beitragsfrei) und muss sich dann privat versichern. Beitragsfrei nur solange er Elterngeld bekommt. Warum beantragst du kein Arbeitslosengeld I?


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Hi, danke für die Antwort!! ALG will/kann ich nicht beantragen da ich ja dann dem Amt auch für eine ev. Vermittlung zur Verfügung stehen muss, oder? Mein AG will mich ja wieder einstellen, will nur noch ein wenig mit der Maus zu Hause bleiben:-) Haben uns geeinigt das ich im Herbst wieder anfange. Was ich nur nicht verstehe, zwei Freundinnen von mir, die sich auch das EG auf ein Jahr haben auszahlen lassen u 1,5Jahre zu Hause waren mussten nix zahlen. Sie sind auch beide nicht verheiratet, also nix mit beitragsfreier Familienversicherung. Die eine hat sogar auch zur AOK gewechselt...Seltsam seltsam...????? Werde heute mal beim Familienministerium anrufen, hoffentlich bekomme ich da eine verbindliche Info... LG


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Der Unterschied bei Deinen Freundinnen wird sein, dass deren Arbeitsvertrag nicht abgelaufen war, sondern weiter bis zum Ende der Elternzeit bestand. Aber was Du weiter oben wegen der Verlängerung geschrieben hast, müßte m. E. richtig sein. Versuchen würde ich es. V. G.


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Was soll Dir denn da das Familienministerium sagen? Du stehst in keinem Arbeitsverhältnis mehr und bist damit auch nicht mehr in Elternzeit und somit auch nicht mehr beitragsfrei krankenversichert. Ob Dein AG Dich irgendwann wieder einstellt ist dabei ziemlich unerheblich, denn auch er zahlt Beiträge erst wieder dann, wenn Du auch wieder bei ihm auf der Matte stehst, bis dahin mußt Du Dich selbst versichern oder Dich eben von der Agentur für Arbeit oder der Arge versichern lassen.


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heiraten oder zahlen. wenn du dich arbeitslos meldest, mußt du auch zur verfügung stehen.


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Hallo, in Elternzeit bist Du nur, solange Du einen (ruhenden) AV hast bzw. Elterngeld bekommst. Da nun beides nicht mehr der Fall ist,. bist Du auch nicht mehr in Elternzeit (daß Du "Eltern" bist und Zuhause heißt nicht, daß es im juristischen Sinne Elternzeit ist!). Viele Grüße Désirée