Saseru
Hallo Ihr Lieben ich bräuchte mal bitte Eure Hilfe!!! Ich bin zur Zeit noch in Elternzeit, mein Elterngeld habe ich damals auf 2 Jahre geteilt, und ich bekomme im Juli diesen Jahres das letzte mal Elterngeld. Jetzt würde ich gerne Stundenweise Kellnern gehen, und die Frau würde mich dann für 150,-Euro einstellen. Jetzt meine Frage; Bekomm ich was abgezogen?! Ich google schon ne Weile und irgendwie find ich nicht wirklich Antwort darauf. Bitte bitte, wer kann mir Helfen?! 10000 Dank schonmal jetzt für Eure Antworten
Sie ziehen dir alles ab.Jeden cent! Bitte Mfg. Dani
Bitte prüfe das noch einmal, bevor du dich auf diese Aussage verlässt. Soweit ich weiß, wird es im zweiten Jahr nicht abgezogen. Für das erste Jahr ist dies eher so, da wir das alte Gehalte um das was du verdienst gekürzt und nur für die Differenz bekommst du Elterngeld, jedoch mindestens den Sockelbetrag von 300€,. Gruß Julia
Es wird nichts abgezogen. Du darfst, wenn du Elterngeld beziehst, bis zu 20 Stunden die Woche arbeiten. Wieviel du dabei verdienst ist egal. Es klingt vielleicht merkwürdig, aber hier (Niedersachsen) ist es so. Ich habe bei der Elterngeldstelle angerufen, nachgefragt, und es dann genauso gehandhabt. Ich habe 400 Euro dazuverdient und mir wurde nicht ein Cent abgezogen. LG
Hi, ein Einkommen vor dem ersten Geburtstag wird dir zu 67% angerechnet, d.h. wenn du 150,- eur netto verdienst, bekommst du 100,50 Eur weniger an Elterngeld. Das Einkommen nach dem ersten Geburtstag des Kindes wird garantiert nicht angerechnet, da es nicht in den Bezugszeitraum fällt. Die Auszahlung über 2 Jahre ist dabei irrelevant. Vielleicht lässt deine Chefin mit sich reden, dass die erste Gehaltszahlung erst im Monat nach dem 1. Geburtstag kommt? Dann hast du garantiert keine Abzüge... Gruß, speedy
Danke schonmal für Eure Antworten! Ich bin bereits im zweiten Elternjahr. Das heißt ich geh auch ab September wieder VOLL Arbeiten! Mein Elterngeld bekomme ich nur noch bis Juli und dann bekomm ich eh nichts mehr. Das Kellnern wäre eh nur Stundenweise und ich würde noch nichtmal auf 20Std. die Woche kommen, demnach komm ich auch nicht höher als 150,-€uro. Ich bin Blond....irgendwie raff ich das immer noch nicht......mennnooooo:-(
Dir wird nichts abgezogen: ab dem 1. Geburtstag kannst du bis 75% arbeiten, ohne die Elternzeit oder das Elterngeld zu verlieren / angerechnet zu bekommen! LG, Mari
Hi, im 2. jahr darfst du verdienen, soviel du willst, ohne dass es Auswirkungen auf das Elterngeld hat. Lediglich im 1. Jahr erfolgt eine Anrechnung, allerdings bleiben dir mind. 300 Eur Sockelbetrag (oder 150 gesplittet) immer übrig. Gruß, Speedy
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