Mitglied inaktiv
Hallo, du schriebst: bei uns in nds. ist es zb per erlass geregelt, dass lehrer(innen), die aus famili#ren gründen reduziert haben, keine 1. stunde unterrichten müssen. Ich habe den Erlass gefunden. Tatsächlich heißt es: Bei der sonstigen Verteilung der Unterrichtsstunden sollte bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften nach §87a NBG auf die familiären Verpflichtungen Rücksicht genommen werden. Dies gilt insbesondere auch für die Festlegung von Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende. Die Nichtgewährung von Erleichterungsmöglichkeiten ist auf Wunsch der betroffenen Lehrkraft ihr gegenüber zu begründen. Nicht mehr und nicht weniger. Allerdings konnte ich es mir auch nicht vorstellen, dass eine Schule verpflichtet wird per Erlass, niemals die 1. Stunde an eine Teilzeitkraft zu vergeben, wenn diese das wünscht. Ich glaube, so ein Erlass ginge zu weit. Tatsächlich kann mir keiner gewährleisten, dass ich die 1. Stunde NICHT unterrichten muss. Wenn das aus schulischen Gründen nicht geht - Pech gehabt. Da mache ich dann dicke Backen mit meiner Kiga-Betreuung. Also bleibt mir wohl doch nur die Versetzung in die nahe gelegene Stadt, wo die Schule um 8 beginnt. Da bin ich auf der sicheren Seite. Andrea
Hallo also hier in Ba Wü gibt es diesen erlass so definitv NICHT, aber dennoch besteht die verpflichtung der schulleitung dir entgegenzukommen. Grad bei 15 Stunden MUSS es schulisch möglich sein , dass du nur in der 2.-5 Stunde arbeitest! Das sind dann ja immerhin 25 Stunden zur freien auswahl von 15 Stunden Unterricht. Da KANN es aus schulleitersicht doch gar keine Probleme geben! Also: HINGEHEN und informieren, gleich sagen, dass du nur SO arbeiten kannst! LG HEnni
ot
Hallo Henni, soweit ich weiß, sind HS-Lehrer in deiner Region Mangelware. Als ich zu Beginn des Schuljahres versetzt wurde, waren bestimmt 20 andere, die auch die Stelle haben wollten... Hier her will jeder, weil sich zwei Landkreise treffen. Also so einfach wird es nicht überall sein. Außerdem ist es bei uns in der GS schon aus Sicht der Schüler sinnvoll, wenn ich als Klassenlehrerin schon mal früh um 8 da bin. Ist einfach ruhiger und entspannter für die Kleinen. Ich habe übrigens jetzt zwei mal später Schule (mit 15 Std) Dieser Erlass klingt interessant, ob es den auch für Bayern gibt? :-) Schöne Woche noch Cella
Ich plane, nach einem Jahr eventuell auf 3/4-Stelle hochzugehen und wenn die Kinder in die Schule kommen, sogar wieder volle Stundenzahl. All das wäre dann in meiner Schule, wo der Unterricht eben um halb 8 beginnt. Und das ist mit 3/4 oder voller Stelle UND Kindern, die erst ab halb 8 betreut werden können, eben nicht zu machen. Ich denke halt ein paar Jahre weiter, weil ich weiß, wie schwer es ist, sich mal eben einfach so versetzen zu lassen. Das Ende der Elternzeit ist da schon ein günstiger Zeitpunkt, also muss ich jetzt richtig handeln. Gruß, Andrea
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