Mitglied inaktiv
hallo harmony, als personalerin kannst du mir evtl. sagen, ob "lt. Gesetz die Bewerbungsunterlagen 3 Monate bei uns im Haus verbleiben müssen", wie mir ein bewerbungsziel in der absage mitgeteilt hat. ich habe das noch nie gehört, will man sich evtl. nur die kosten für die rücksendung der mappe sparen, weil ich es den monaten dann (hoffentlich) vergessen habe? wenn sie mich nicht wollen, dann möchte ich eigentlich gerne bei schriftlicher absage auch gleich die mappe zurück, oder ist das eine zu hohe erwartung? (- anders bei ausschreibungen, in denen von vorneherein von der rücksendung der unterlagen abstand genommen wird, versteht sich.) kommt mir merkwürdig vor, da noch nie erlebt/gehört. danke und gruß shortie
und die Aussage, die du erhalten hast, ist so völliger Quatsch. Selbstverständlich hat man dir bei einer Absage deine Unterlagen zurück zu senden. Ein solches Gesetz, auf das die Firma sich da bezieht, gibt es nicht. Welchem Zweck sollte es auch dienen? Die Beweerbungsunterlagen sind nach wie vor dein Eigentum, das die Firma zurück zu geben hat, wenn sie dir absagt. Ich nehme an, es geht heir um Folgendes: Seit letzten August ist ja, wie von mir schon mehrfach erwähnt, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) in Kraft. Arbeitgeber haben nun im Zweifelsfall die Beweispflicht, dass iher Personalauswahl auf rein fachlichen und qualifikatorischen Aspekten beruht. Dazu muss der AG dann anhand aller Bewerbungsunterlagen (also von allen Bewerbern, damit ein Vergelich z.B. der Berufserfahrung u. Ausbildung möglcih ist) und seiner eigenen Aufzeichnungen darlegen, wie es zu der Personalentscheidung kam. Die Frist innerhalb derer ein abgelehnter Bewerber Klage erheben kann, wenn er einen Verdacht hat z.B. aufgrund von Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Hautfarbe, Alter, Familienstand usw., usw. nicht genommen worden zu sein, beträgt 3 Monate. Vermutlich möchte man sich hier die Kosten und Mühe ersparen, Kopien deiner Unterlagen zu dieem Zweck anzufertigen. Entweder, die haben das AGG und seine Regelungen nicht richtig verstanden oder die sind einfach frech... junima
vielen dank! das soll sich dann sicherlich auf das AAG beziehen, welches missinterpretiert wurde. feixenderweise merke ich an, dass man es ansonsten bei diesem AG ganz genau nimmt mit bewerbungsunerlagen, vor allem was form, anzahl u. qualität der unterlagen der kunden (oder werden sie dort klienten genannt?!) betrifft. bei nachlässigkeit wird gekürzt... :-) also danke nochmals! shortie
Hallo Junima, ich habe zwar auch im Hinterkopf, dass man die Unterlagen zuruecksenden muss (jedenfalls bei verlangten Bewerbungen), aber - wo ist das gesetzlich begruendet? - gibt es eine gesetzliche Frist, bis zu der die Unterlagen zurueckgesendet werden muessen? Lerne gerne dazu. Gruss, harmony
Junima hat recht, die Ursache wird das neue AGG sein. In unserer Firma wird das bei Bewerbungen auf eine Stelle aus diesem Grund ebenso gehandhabt (nicht bei Initiativbewerbungen). Ich sehe dafuer gute Gruende: Mit Kopien im grossen Massstab (die dann weggeschmissen werden) wird die Umweltbelastung in die Hoehe getrieben, die Administration erhoeht den Verwaltungsaufwand deutlich - und zurueckgeschickte Unterlagen kann man in den seltensten Faellen nochmal verwenden, den so makellos kommen sie ja kaum zurueck. Zumindest sollte die Absage eine klarere Begruendung enthalten. Ich ziehe sowieso laengst (als Bewerberin und als Personalerin) Online-Bewerbungen vor, aber das ist leider noch nicht in jeder Firma willkommen (nimmt aber zu). Gruss, harmony
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