Mitglied inaktiv
Hallo, wer weiß das und kann mir antworten? Ich habe im September von einem Caritas Altenheim in ein Altenheim des VKA(Verein katholischer Altenhilfeeinrichtungen)gewechselt,habe kein Weihnachtsgeld vom alten Arbeitgeber bekommen,vom neuen anteilsmäßig. Steht mir das nicht auch vom alten Arbeitgeber zu,habe fast 10 Jahre dort gearbeitet. Liebe Grüße,Nele03
Hi, genau kann dir das nur der Arbeits- oder Tarifvertrag beantworten. In 95% der Fälle ist es aber so, dass Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung gezahlt wird und eine Anspruch nur dann besteht, wenn auch das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung noch besteht (Treueprämie). Bist du schon vorher ausgeschieden, gibt es nichts mehr. Gruß, Speedy
Das glaube ich kaum. In der Regel ist es ja sogar so, dass man das Weihnachtsgeld noch komplett zurückzahlen muss, wenn man bis März/April??? des Folgejahres kündigt. Gruß Julia
Manche AG zahlen anteilig, andere haben eine STichtagsregelung.
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