Mitglied inaktiv
Guten Abend zusammen, ich hatte heute morgen auf der Arbeit eine Recht interessante Mail (von unserer Gleichstellungsbeauftragten) auf dem Rechner, die in Kürze folgenden Inhalt hatte: Ab sofort gibt es auch für Beamte pro Kind 10 Tage Freistellung für Kindeserkrankungen. Allerdings sollen hierfür (nach Ablauf der bisher üblichen vier Tage Sonderurlaub) verschärfte Bedingungen gelten, und zwar eine SCHWERE Erkrankung, keine SOFORTIGE Ersatzperson zur Betreuung, KEINE dienstlichen Gründe, die dagegen stehen UND Freistellung NUR zur Organisation der weiteren Erkrankung. Hmmm.... also erst habe ich mich gefreut, allerdings dann habe ich überlegt, ob die "verschärften" Bedingungen überhaupt von mir erfüllt werden könnten, insbesondere KEINE dienstlichen Gründe, die dagegen stehen... Ist z. B. Arbeitsüberlastung ein Grund der Ablehnung????? Meiner Meinung nach, könnte mir meine Dienststelle also sehr leicht die Freistellung verweigern (denn in Arbeit versinke ich - meine Kollegen natürlich auch), oder???? Hat jemand schon von Euch von dieser Neuerung gehört? Ich muss allerdings sagen, dass ich NRW-Beamtin bin, und nicht weiß, ob dies auch für den Bund oder andere Länder ebenfalls gilt. Verena
das für alle NRW-Beamten/innen, also auch für die, die im Schuldienst sind? Aber bei den Bedingungen, is das wohl eh für den A..., oder? Schwere Erkrankung: Wann is denn eine Erkrankung" schwer"? Hohes Fieber? Windpocken wohl eher nich. "Freistellung nur zur Organisation der weiteren Erkrankung"- hä? Verstehe ich nich so ganz, was die damit meinen.
stand das entsprechende Urteil dazu. Weiß aber nicht, wo ich die hingelegt habe, kann daher auch nix Genaueres dazu sagen. VlG Annette
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