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die sich mi der Eidesstattlichen Versicherung auskennen? Mir brennt eine frage unter den Nägeln (keine Sorge, bei mir war noch kein Gerichtsvollzieher). Grüße Tina


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Juristin nicht, habe aber ReNo gelernt und fünf Jahre in dem Beruf gearbeitet, was willst denn wissen? Vielleicht kann ich Dir auch weiterhelfen? Ansonsten frag mal unter www.recht.de , das ist ein Superforum. LG Sue


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Danke Sue! Frage ist (und die überkommt mich dauernd), wie das geht, dass ein GV die EV abnimmt, bei jemanden der an staatlicher Leistung rund 1600 Euro (AE mit Kind) bezieht und nur noch zwei weitere Gläubiger hat. Das begreife ich nicht. So jemand kann doch Raten zahlen und warum geben die Leute so mirnichtsdirnichts eine E.V. ab, die werden doch über die Konsequenzen aufgeklärt oder nicht? Im Sparforum will ich nicht fragen, da wird mir sonst womöglich unterstellt, ich dächte, die bekommen zu viel - aber das ist jetzt nicht mein Thema. Gruß Tina


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PS. Die Zahlen sind nicht ausgedacht sondern aus dem Protokoll entnommen.


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Für manche Gläubiger ist die Abgabe der EV in diesem Moment die scheinbar einfachste Alternative. Für die Ratenzahlung muss sich der Schuldner freiwillig bereit erklären. Dies bedeutet aber auch, dass er nun monatlich mit dem Gerichtsvollzieher, der die Raten einzieht, zu tun hat. Gibt der Schuldner jedoch die EV ab, ist der Gläubiger wieder am Zug, die nächste Vollstreckungsmaßnahme einzuleiten. Bei staatlichen Leistungen ist es mit der Pfändbarkeit sicher nicht weit her. Das Grundproblem ist mE, dass Schuldenhaben kein Makel mehr ist. Ganz früher wurde man in den Schuldenturm gesperrt. Heutzutagen muss der Gläubiger viele Hürden des Schuldnerschutzes überwinden, um an sein Geld zu kommen - wenn er am Ende Glück hat. Es ist unbestritten eine gute Entwicklung, wenn der Schulden dem Gläubiger nicht auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist. Das darf mE aber nicht dazu führen, dass der Gläubiger auf seiner Forderung sitzen bleibt. Schuldner sollten doch wenigstens die Moral und den Willen zeigen, ihre Schuld abzutragen.


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Eine e. V. wird nur abgegeben, wenn eine Unfändbarkeitsbescheinigung vom GVZ vorliegt oder der GVZ den Autrag erhielt zu vollstrecken und gleichzeitig im Falle der fruchtlosen Vollstreckung die e. V. abnimmt, der Gläubiger spart bei der 2. Variante nicht nur Geld sondern auch Zeit, weil der GVZ die Schuldnerin nicht extra zur Abgabe der e. V. laden muss


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oder GEGEN mich dass ich KEIn Wort verstehe um was es geht ??? Amüsierte Grüße Henni, die das ja auch ncihts ANgeht..


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Ich war heute fassungslos, mit welchem Einkommen man heutzutage man flugs eine Eidesstattliche Versicherung unterschreibt. Das bedeutet, dass man pleite ist und der Gläubiger seinen Titel an die Wand nageln kann oder es immer wieder versucht und dabei noch mehr Geld verliert. Zum K... Ehrlich!