Mitglied inaktiv
Hallöchen, habe mich jetzt wohl mißverständlich ausgedrückt- es geht um eine Bekannte, Erzieherin wie ich, die nach einem Jahr Elternzeit nun wieder für 19,25 Stunden in der Woche im Kiga anfangen möchte. Nun hatte sie ein Gespräch mit der Leiterin, in dem sie auch nach ihrer Arbeitszeit fragte, da sie zwei kleine Kinder hat und sich logischerweise drauf einstellen möchte, die Kids hier und da zu Kursen anmelden möchte o.ä. Die Antwort darauf war, sie wisse doch, das die Einrichtung täglich von 7-16.30h geöffnet sei und in dieser Zeit hätte sie sich quasi bereitzuhalten!!!! Ich/ wir können uns nicht vorstellen, das dies zulässig ist- deswegen meine Frage: Gibt es eine Paragraphen o.ä., der regelt, wer z.b. soundsoviel Stunden in der Woche arbeitet, hat ein RECHT darauf zu wissen, wie sich die Stunden aufteilen... Wißt Ihr, was ich meine? Hoffe auf einige Allwissende unter Euch, denn meine Bekannte ist total fertig deswegen...danke !!!!!
Hallo, also meines Wissens nach hat sie keinen Anspruch darauf nur zu bestimmten Zeiten zu arbeiten (z.B. nur von 8-12 Uhr). Der Arbeitgeber kann sie flexibel einsetzen. Meine Mutter arbeitet im Einzelhandel mit 30 Stunden die Woche. Das Geschäft hat jeden Tag von 7.00 - 19.00 geöffnet und sie erfährt immer Freitags wie sie in der Woche darauf arbeiten muss. D.h. sie kann immer erst eine Woche vorher etwas fest planen. Bei Arztterminen etc. muss sie dem Chef halt vorher Bescheid sagen, damit der das in die Planung einbezieht. Vielleicht könnte sich Deine Freundin noch mal mit der Chefin zusammensetzen und klären, ob es bestimmte Zeiten gibt, in denen es am sinnvollsten ist, dass sie da ist. Evtl. gibs ja auch Kolleginnen, die auch lieber einen festen Schichtplan hätten. LG Stephanie
hallo. meines wissens hat sie zwar ein recht darauf, die stunden zu reduzieren..aber leider kein recht darauf...wann dann die stunden sind in denen sie arbeitet.
Wenn ich es richtig im Kopf habe, müssen die Arbeitszeiten 4 Tage im Voraus feststehen. Anders wird das ein AG wie der ihre nicht planen können... Außer, sie schafft es, die tgl. Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag festlegen zu lassen... Viele Grüße Désirée
....wenn in ihrem Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich steht "von....bis ... " hat die Leiterin wohl recht. Ist zwar im Kiga denke ich ungewöhlich, aber im Prinzip könnte die Leiterin sogar einen ständig wechselnden Sichtplan erstellen (ich glaub muss 4 Tage vorher bekannt sein).....sprich sie könnte eine Woche Mo nachmittag, eine Woche Di nachmittag usw. eingesetzt werden .... oder nur nachmittags ;-)...aber irgendwie klingt das nicht nach einem entspannten Chef-Mitarbeiterverhältnis ? Gabs da Ärger...dann würde ich an der Stelle deiner Freundin damit rechnen, das die Leiterin versucht sie an diesem wunden Punkt zu treffen...
Hast Recht, "lieb" haben sich die beiden nicht...die Einrichtung ist zwar dieselbe, aber die Leiterin hat gewechselt. Diese arbeitete vorher woanders und ist bekannt dafür, quasi nix anzubieten...und das passt meiner Bekannten nicht und sie hat es gewagt, den Mund aufzumachen, vonwegen früher gabs hier aber mehr Angebote für die Kinder etc. ... Das mit den 4 Tagen vorher wissen, ist ja echter Mist...und ich dachte echt, man hat dann einen Dienstplan und gut ist (so wars jedenfalls immer in meinen Einrichtungen...)- mal von Ausnahmen abgesehen...shit!
Was darin geregelt ist, ist bindend! Handelt es sich um eine sogennate "Arbeit auf Abruf" so, muss der AG dem AN spätestens vier Tage im Voraus mitteilen wann und wieviel er arbeitet. Bei einer festgelegten Arbeitszeit 19,25 h/Wo und dem Arbeitsort Kindergarten handelt es sich aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit NICHT um eine Vertrag auf Abruf. Hier werden normalerweise Verträge mit fester Wochenarbeitszeit geschlossen (wie es ja auch der Fall zu sein scheint), dabei ist auch täglicher Umfang und Verteilung der Arbeitszeit festzulegen. Darauf hat deine Freunding schon aus dem Allgemeinen Gelichbehandlungsgesetz (AGG) heraus einen Anspruch , denn es ist ja wohl als sicher anzunehmen, dass die Kolleginnen täglich festgelegte Arbeitszeiten haben (wenn auch wahrscheinlich in Form eines Dienstplans mit wechselndem Früh- und Spätdienst). Deine Freundin darf nicht schlechter gestellt werden als die Kolleginnen! Sie hat lt. AGG den gleichen Anspruch auf feste und verlässliche Arbeitszeiten (also Einteilung in den Dienstplan), selbst wenn das nicht in ihrem Vertrag steht. Die Chefin hat m.E. keine Chance mit ihrer Auffasuung durchzukommen.
Nochmal ganz knapp und klar: Ein ordentlicher Arbeitsvertrag hat u.a. grundsätzlich, zeitlichen Umfang, Verteilung und Lage der Arbeit zu nennen. Tut er das nicht, gelten für den AN, diesbezgl. gemäss AGG die Bedingungen, die für die Kollegen gelten.
Supi, danke! Hast Du womöglich noch einen Link parat vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz??? Das wäre genialst!!! Allen Anderen natürlich auch danke!
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