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Gibt es hier eine Fachfrau für Steuern ????

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Mitglied inaktiv

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Hallo, ich müßte mal wissen, was man machen muß (beantragen oder so), wenn man als Selbständige einen Firmenwagen kaufen will. Ich bin Tamu und brauche einen 8-Sitzer. Privat haben wir noch einen Elch-Mercedes. Die vom Finanzamt sagen ich kann nur über Kilometer abrechnen. Mein Papa ist auch selbständig und hat einen Firmenwagen, er ist Dolmetscher/Übersetzer. Er braucht das Auto ab und zu. Ich brauche es aber Täglich!!! Krabbelstunde, Spielplatz, Theater. Ab und zu fahre ich auch die Kinder mal nachhause. Wer kann mir da helfen, im Moment weiß´ich hier noch keinen guten Steuerberater. Gruss Angie


Mitglied inaktiv

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hier auf diesen Seiten, der ist Steuerberater. Seit 1.1.2006 ist es für Einzelunternehmer relativ schwierig einen "Firmenwagen" zu fahren mit 1%-Versteuerung. Der Anteil betrieblicher Fahrten muss einen gewissen Prozentsatz aller gefahrenen Kilometer ausmachen (ich glaube, es waren 50% weiß ich aber nicht sicher, vielleicht auch 80?) Beantragen muss man nichts, man muss es nur ordentlich versteuern. Gruß Tina


Mitglied inaktiv

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Ich versuche Dir zu antworten, jedoch ganz vorsichtig. Es gibt 2 Möglichkeiten. Einmal die Fahrtenbuch Regel: Dort führst Du genau Buch darüber, was Du privat und was geschäftlich gefahren bist. Dein " privatvergnügen" darf Deinen Gewinn ja nicht mindern. (Da das Fahrtenbuch sehr lässtig ist, gibt es seit neuesten noch eine Alternative. Drei Monate lang schreibst Du auch auf,was Du privat und geschäftlich gefahren bist. Am ersten Tag schreibst Du Dir Deinen Km-Stand auf, fährst 3 Monate mit Nachweis und schreibst nach diesen 3 Monaten erneut Deinen Km-Stand auf. Dann addierst Du Deine Geschäftfahrten. Wenn Deine geschäftsfahrten über 50 % sind, dann brauchst Du kein Fahrtenbuch weiter zu führen und das FA erkennt das wohl an. Bsp: Am 01.03.06 km Stand 10.000 am 01.06.06 km stand 15.000 geschäftlich gefahren 3.500 km privat gefahren 1.500 km. Deine Geschäftsfahrten waren über 50 % Dann gibt es die 1 % Klausel: laut §6 ( 1) Nr. 4 EStG gibt es dort eine Änderung: Die betriebliche Nutzung muss mehr als 50 % betragen und zum notwendigen Betriebsvermögen gehören. Dann wird vom Bruttolistenpreis des PKW ( Preis bei Erstzulassung) 1 % pro Monat für privat angerechnet. Wie gesagt, meine Antwort ist sehr vorsichtig.