Twinmädels
Hallo, ich habe mal eine Frage zur Kündigungsfrist (Minijob). Laut meinem Arbeitsvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Da ich mehr wie 2 Jahre dabei bin, ist es 1 Monat zum Monatsende. Zitat: "Im Übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber." Es gibt aber auch einen Tarifvertrag für die Branche, in der ich tätig bin und lt. dem sind es nur 2 Wochen. Zitat: "Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden." Was ist nun höher angesiedelt - der Arbeitsvertrag mit dem Verweis auf die gesetzliche Kündigungsfrist oder der Tarifvertrag? LG Dani
Der Arbeitsvertrag.
in dem Fall der Arbeitsvertrag, weil der dich besser stellt, als der Tarifvertrag. Sonst wäre es der Tarifvertrag. lg Sasumm
Hallo Sasumm, ich merke gerade, dass ich mich mißverständlich ausgedrückt habe. Ich frage für den Fall, dass ICH kündigen möchte. In dem Fall wäre also der Tarifvertrag vorrangig gültig (2 Wochen Kündigungsfrist) und bei Kündigung durch den AG der Arbeitsvertrag (4 Wochen Kündigungsfrist), richtig?! LG Dani
Meiner Meinung nach bleibt es bei der Kündigungsfrist des Arbeitsvertrags, weil auch der Arbeitgeber nicht schlechter gestellt werden darf als der Arbeitnehmer. lg Sasumm
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