Mitglied inaktiv
Hallo, ich hab nun ganz überraschend einen Vollzeitjob bekommen. Ist toll, aber wirft mir auch viele Fragen auf. Vor allem was das finanzielle angeht. Meine Kleine (2) muß nun den ganzen Tag betreut werden. Morgens Kindergarten, mittags Tagesmutter. Mein Bruttogehalt beträgt 2.000 Euro + Kindergeld und Unterhaltsvorschuß. Nun frag ich mich, ob das Gehalt reicht für's tägliche Leben + Kinderbetreuung. Wie sieht es außerdem aus mit dem Zuschuß des Jugendamtes (bin alleinerziehend)? Ich arbeite 40 Std. in der Woche, plus evtl. Überstunden. Danke für Eure Antworten...
Hi, dem Jugendamt die Betreuungsunterlagen für Kiga und für Tagesmutter (ist sie vom Ja? Wenn nicht, dann dort melden lassen) vorlegen und alles, was Du so an Ausgaben hast. Da gilt fast die Devise, je mehr desto besser. Also such schon mal alle Deine Versicherungspolicen raus, die monatlich runtergehen. Du bekommst dann einen Antrag, den Du ausfüllen mußt, je nach Bundesland oder Gemeinde dauert das oder auch nicht :o) Ich habe mal ein halbes Jahr auf das Geld gewartet, aber Du bekommst ab dem Monat ab Antragstellung das Geld dann natürlich zurückgezahlt, was Du zu viel bezahlt hast. Den Antrag kannst das erste Mal stellen, sobald das Kind in der Einrichtung ist, vorher nicht! Jedenfalls wars bei uns so (MÜnchen) Ich war ebenfalls alleinerziehend mit 37,5 Stunden und netto wesentlich mehr als Du. Tagesmutter kam 500 Euro, sie war beim Jugendamt gemeldet. Das Jugendamt hat sich bei mir hälftig beteiligt. Also es geht schon. Jetzt ist SImon im Kiga und den Platz zahlt übrigens mein Arbeitgeber! Also frag doch bei Dir auch mal nach, wenn Du ne WEile da bist, ob das auch bei Euch möglich ist. Steuerlicher Vorteil und so, da hatten wir hier schon diverse Diskussionen, mußt mal suchen. LG und viel Glück Sue
Hallo, bei einem neuen Vertrag kannst Du vereinbaren, dass der AG Dir die Kinderbetreuungskosten (sofern nicht bei Dir zu Hause) zahlt. Das geht dann vom Bruttogehalt. Also Du vereinbarst z.B. ein Bruttogehalt von 1700€ und der AG zahlt die einen Kinderbetreuungskostenaufschlag, der dann aber höher als 300€ ausfallen sollte, weil er ja darauf auch keine Sozialabgaben zahlt. Allerdings kann der AG dann theoretisch, wenn die Kinderbetreuungskosten sinken diesen Zuschuss einstellen ohne Dein Bruttogehalt zu erhöhen. Viele Grüße Ulli
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