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Gehalt bei Wiedereinstieg nach Babypause

Gehalt bei Wiedereinstieg nach Babypause

Mitglied inaktiv

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Hallo allerseits, ich werde ab Januar nach 3 1/2 jähriger Babypause nun wieder bei meinem Arbeitgeber anfangen zu arbeiten, bei dem ich auch vor der Babypause über 2 Jahre gearbeitet habe. Damals habe ich 40 Stunden gearbeitet, nun sollen es 38 sein und der einzige Unterschied zu damals ist, dass ich in einem anderen Sekretariat arbeiten werde, sprich mit anderen Chefs als früher, da es soviele Umstrukturierungen gab. Die Arbeit gestaltet sich aber fast gleich wie früher. Nun meine Frage: es soll für mich nun ein neuer Arbeitsvertrag mit den 38 Stunden, statt 40 erstellt werden. Über Gehalt wurde nicht gesprochen. Kann ich erwarten, dass ich genausoviel Gehalt in dem neuen Vertrag drinstehen habe, wie ich damals mit den 40 Stunden aufgehört habe? Habt Ihr also bei Wiedereinstieg beim selben Arbeitgeber nach mehreren Jahren Pause, mit dem selben Gehalt weitergemacht, wie vor Jahren oder wurde das schon etwas nach oben angepaßt, wegen der Inflation usw.? Wenn ich jetzt woanders anfangen würde zu arbeiten, würde ich auch das selbe Gehalt wie früher verlangen, nur halt mit dem Unterschied: für 38 Stunden, nicht wie damals für 40. Schöne Grüße Simone


Mitglied inaktiv

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also, die rechtliche Seite sieht so aus, dass sie Dir Deinen alten Vertrag wiedergeben müssen: d.h. gleiche Stundenzahl, gleiches Geld (ohne Inflationsausgleich etc.). Wenn Du jetzt auf eine Änderung auf 38 h eingehst, kannst Du im Gegenzug auch das Geld verhandeln, denn das ist dann eine normale Vertragsänderung / -anpassung. Ulrike


Mitglied inaktiv

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Wenn ich es richtig verstanden habe, dann warst du nicht bei deinem AG weiterbeschäftigt und in Elternzeit, sondern es bestehet kein Beschäftigungsverhältnis mehr mit ihm. Wenn das so ist, muss der Arbeitgeber dich nicht zu den alten Gehalts-Konditionen beschäftigen. Wioe auch alle anderen Umstände deiner Beschäftigung wird auch die Vergütung in einem neuen Arbeitsvertrag neu festgelegt. Deinem Argument mit der Inflation und daraus resultierender Gehaltsanpassung nach oben kann der Arbeitgeber durchaus entgegnen, dass ducrh die 3,5 Jahre Arbeitspause eine gewisse Dequalifizierung bei dir eingetreten ist (soll heissen; du bist nicht mehr auf dem neuesten Stand und aus der Übung), die eine Anpassung deines früheren Gehalts nach unten rechtfertigt. Das wäre durchaus legitim und gar nicht unüblich. Dein letztes Gehalt kann also nur einen Richtwert darstellen... Wenn du allerdings in einem ruhenden Beschäftigungsverhältnis bei deinem AG warst (Der Arbeitsvertrag zwischenzeitlich nie geendet hat), dann muss er dich zu den vertraglichen Konditionen beschäftigen, also auch zum "alten" Gehalt. Sind dabei in den letzten Jahren Tariferhöhungen oder ähnliches angefallen, so hast du die automatisch mitgemacht und bekommst nun entsprechend mehr... Deine Absicht nur 38 statt früher 40 Std. zu arbeiten würde dann auch nicht sämtliche andere Regelungen ebenfalls zur Disposition stellen sondern sich eben nur auf eine Änderung der Arbeitszeit erstrecken. Das ist im Arbeitszeitgesetz /Teilzeitgesetz so festgelegt. Gruss junima