Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, ich hätte gern mal von jemandem gewusst, ob man noch einen "Minijob" (also bis 400,- Euro) ausüben darf, wenn man jedoch schon auf Steuerkarte arbeitet? Was ist dabei zu beachten (Sozialvers. + Abgaben z. B.)? Vielen Dank schon mal und liebe Grüsse Sunny
Hallo, also daß es geht, kann ich Dir sagen. Eine Bekannte hat einen "normalen" Job und noch 2 weitere Minijobs nebenher. Aber wie dsa dann funktioniert, da kann ich leider nix zu sagen :-/ Trotzdem liebe Grüße, Prinz & Co.
P. S. Früher war's ja mal so, dass sich nen Nebenjob neben der regulären Arbeit nicht mehr gelohnt hat, weil man entweder auf Steuerklasse 6 mit einer 2. Steuerkarte, oder aber über den AG sozialversichert sein musste, oder hab ich da was falsches im Kopf? Klärt mich bitte auf *Danke knutsch* Sunny
Hallo Sunny, ich habe im Moment nur einen Minijob und keinen Hauptjob ... Das erste ist - glaube ich - dass Dein AG vom Hauptjob dem Nebenjob zustimmen muss. Wenn es in der gleichen Branche bei einem Konkurrenten ist, wird er dem sicher nicht zustimmen. ;-) Du darfst max. 400 EUR pro Monat verdienen, die dann FAST steuerfrei sind. Es gibt drei Formen der Versteuerung bei Minijobs. Mein AG hat die mit 2 % Pauschalsteuer gewählt. Ich bekomme also 2 % von meinem Geld abgezogen. Die Höhe schwankt bei mir jeden Monat, da sie sich nach der Stundenzahl richtet. Nachlesen kannst Du hier einiges: http://www.bmgs.bund.de/download/broschueren/A630.pdf http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/minijobportal/de/minijob/8__download__center/1__d__fuer__an/broschueren/19901,property=Download.pdf Die Seite der Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de) ist auch insgesamt sehr interessant. LG Daniela
Hallo Dany, danke für Deinen Beitrag und den Link... da werde ich mich dann auch mal reinlesen ;) Liebe Grüsse Sunny
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