Mitglied inaktiv
Hallo hab mal ne doofe Frage da null Ahnung: wie ist es mit Kindergeld wenn man den Job wechselt muss man da irgendwie Meldung machen? Z.B. man wechselt von Vollzeit auf nen 400 euro Job? Oder generell wenn man von AG A zu B wechselt oder hat das mit Kindergeld null zu tun? Anspruch auf Kindergeld hat man doch egal ob man erwerbstätig ist oder nicht oder?
Schau mal bei http://www.arbeitsagentur.de/nn_248718/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A092-sozialrechtliche-Leistungen/Allgemein/Vordrucke-und-Merkblaetter-Kindergeld.html da gibt es auch eine veränderungsmitteilung - allerdings geht es um das Kind, wenn es z.B. eine Ausbildung aufnimmt - da das Kindergeld ja nicht mehr einkommensabhängig gezahlt ist, ist es - glaube ich - egal wo du arbeitest und was du verdienst. lena
Hallo, wenn Du im öffentlichen Dienst beschäftigt bist, zahlt ja der AG das Kindergeld. Dann solltest Du beim neuen AG einen Antrag stellen. Schon im eigenen Interesse. ;-) Wenn Du den öffentlichen Dienst verlässt, musst Du das Kindergeld bei der Familienkasse des Arbeitsamtes beantragen. Die Familienkasse benötigt dann von Deinem letzten AG eine Bescheinigung, bis wann er Kindergeld gezahlt hat. LG Dani
in einem ganz normalen Wirtschaftsunternehmen also ist es hier wohl nicht notwendig, das K-geld bekomm ich von der Familienkasse
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