Mitglied inaktiv
Mein Mann ist 34km/h innerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren in der 30-Zone und ist seinen Führerschein für einen Monat los, dazu 3 Punkte in Flensburg. Sollte er mal ein polizeiliches Führungszeugnis ausgestellt bekommen müssen, stehen die da drin? Und muß er dem AG, er ist KFZ-Mechaniker, mitteilen, daß er keinen Führerschein mehr hat? Wenn er das nicht tut, wäre das ein Kündigungsgrund, wenn der AG nachträglich oder während des Verbotes davon erfährt? Oder ist ein Fahrverbot schon ein Kündigungsgrund, es ist ja eine Straftat?
Hallo Jule, alles halb so schlimm ... Im Führungszeugnis steht das Fahrverbot nicht (nur echte Strafen - Fahrverbot und Punkte sind keine - von mehr als 3 Monaten bzw. mehr als 90 Tagessätzen) Dein Mann hat keine Straftat begangen ! Geschwindigkeitsüberschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit (macht vermutlich jeder mal .. ich sage nur Falschparken ;-) Arbeitgeber : Dem muß man das nicht sagen, außer man hat im Job Fahrzeuge zu bewegen. Kann das bei Deinem Mann mal sein ? Z.B. Kundenfahrzeuge ausliefern oder Probefahrten machen ? Dann sollte er es sagen und man findet sicher eine Lösung. Das Fahrverbot an sich ist kein Kündigungsgrund; 1 Monate muß ein Arbeitgeber schon mal überbrücken können (man könnte ja auch so lange Urlaub haben) Den Führerschein ist Dein Mann ja nicht los; "nur" ein Fahrverbot für 1 Monat und danach bekommt er den Führerschein automatisch zurück. Die schlimmere Variante heißt "Entziehung der Fahrerlaubnis" und das gibt es z.B. nach Fahren in betrunkenem Zustand. Dann müßte man etwa die Prüfung nochmals machen. Noch mal Glück gehabt ... In einer 30er Zone mehr als 30 km zu schnell zu fahren, ist schon ein Ding; der Tacho dürfte etwa 70 angezeigt haben. Daß Dein Mann das Fahrverbot zu Recht hat (nochmals : ist aber keine Strafe; er ist jetzt kein Straftäter ;-), dürfte klar sein und ihm hoffentlich eine Lehre ! Übrigens hat man beim Fahrverbot inzwischen eine gewisse Karenzzeit, innerhalb der man es ab"gehen" kann; günstig etwa während eines Urlaubs. Hat er noch diese Wahlmöglichkeit ? Rein vorsichtshalber : Keinesfalls während der Zeit Auto fahren ! Die örtliche Polizei wird vom Fahrverbot unterrichtet und schaut schon mal nach .. dann würde es wirklich schlimm. Gruß Julia
Wenn das Fahrverbot tatsächlich ein Kündigungsgrund sein sollte, dann kann man gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen mit eben dieser Begründung. Unter Umständen wird dann das Fahrverbot entfallen unter Erhöhung der Geldbuße. Hierfür ist allerdings eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den drohenden Arbeitsplatzverlust notwendig. LG Lisaelea
Hat er seinen Führerschein jetzt schon abgegeben? Meines Wissens kann man den Zeitpunkt der Abgabe aushandeln. Da er den Schein sicher für seinen Beruf braucht, sollte er versuchen, diese Zeit in den Urlaub zu legen. Er sollte es auf jeden Fall seinem Chef sagen, da er ihn während der Zeit ja nicht wie gewohnt (für Probefahrten, abschleppen, Überführungen et.) einsetzen kann. Viel Erfolg Ebi-Mama
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