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Freiberag für Dauernachtwachen ????

Freiberag für Dauernachtwachen ????

tabeamutti

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Hallo, meine PDL sagte mir, es gibt für Dauernachtwachen (Pflege) einen extra Freibetrag, den man bei der Steuer geltend machen könne. Da diese PDL aber leider nicht der hellste ist, kann er mir weder sagen, wo ich das nachlesen kann o.ä. Darum frage ich jetzt hier, ob das wirklich so ist und ihr was darüber wisst. Danke u. LG tabeamutti


GoLLoM

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Antwort auf Beitrag von tabeamutti

"Doppelte Haushaltsführung" ... oder so ähnlich... zumindest, wenn deine Nachtschichten eine Abwesenheit von mehr als 10 (?) Stunden von daheim mit sich ziehen... irgendsowas war das... macht eine Kollegin bei uns immer.... lässt sich die Nachtwachenanzahl/ Jahr nochmals separat für die Steuer bescheinigen... Also geht wohl schon, frag jetzt aber nicht, welchen Namen das "Kindl" hat ;)