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Frage zur Meldung beim Arbeitsamt

Frage zur Meldung beim Arbeitsamt

bubumama

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Hallo, ab 1.4. werde ich arbeitslos sein, mein Chef gibt den Betrieb auf, ein Nachfolger ist noch nicht gefunden, daher wurde mir gekündigt. Muss ich mich jetzt schon melden beim Amt? Gibt es Unterschiede zwischen "arbeitsuchend" und "arbeitslos" bei der Meldung? Worauf muss ich achten? Ich warte ja auf einen Nachfolger, muss mich aber ja zwecks der Rentenversicherung arbeitslos melden oder? Ab wann fangen die vom Amt an, mich in irgendwelche unnötigen Kurse zu stecken und muss ich auf jedes Angebot, was die mir geben, reagieren? Wer kennt sich damit aus? Danke. melli


Heidschnucke

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Antwort auf Beitrag von bubumama

melden mußt Du Dich beim Amt sobald Du Kenntnis von der Kündigung hast.


Charly80

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Antwort auf Beitrag von bubumama

Hallo bubu *wink* Du musst dich innerhalb 3 Kalendertagen nach Erhalt der Kündigung beim Amt melden. Einfach anrufen. Alles weitere wird dir dann erklärt.


Joni76

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Antwort auf Beitrag von bubumama

Sowas Blödes Ich habe damals auch meine Stelle als ZAH verloren, weil meine Chefin die Praxis aufgeben musste. Du musst Dich arbeitssuchend melden, damit Du ALG 1 bekommst. Das sind ja 67% vom Lohn. Das ALG 1 bekommst Du 1 Jahr lang. Danach ist Schluss und ALG 2 bekommst Du nicht, weil Du einen Mann hast, der gut verdient. Kurse usw muss man eigentlich erst machen, wenn man schon lange daheim ist. Hier kriegt fast keiner einen Kurs bewilligt..