Elternforum Baby und Job

Frage zur Elternzeit (Vaterschaftsurlaub)

Frage zur Elternzeit (Vaterschaftsurlaub)

N_Reichel

Hallo zusammen, wir erwarten Ende des Jahres unser 2. Kind und mein Mann überlegt Vaterschaftsurlaub von 2 Monaten zu beantragen um mich zu unterstützen und unser Kind aufwachsen zu sehen! Ich als Mutter werde den gesetzlichen Mutterschutz von sechs Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Geburt in Anspruch nehmen. Sonst keine weitere Elternzeit... Kann mein Mann in diesem Fall Vaterschaftsurlaub beantragen? Oder geht dies nur wenn ich als Mutter auch Elternzeit beantrage? Vielen Dank für Eure Hilfe! VG Fam. Reichel


JaLu9116

Antwort auf Beitrag von N_Reichel

Klar kann der Vater Elternzeit beantragen! Egal wann, es sollte nur rechtzeitig dem Arbeitgeber angekündigt werden. Es stehen euch beiden jeweils 36 Monate Elternzeit zu! Die könnt ihr gemeinsam nehmen oder auch nicht. Das ist euch überlassen :)


JaLu9116

Antwort auf Beitrag von N_Reichel

https://m.rund-ums-baby.de/recht/Koennen-beide-Elternteile-jeweils-volle-3-Jahre-Elternzeit-nehmen_105134.htm


Felica

Antwort auf Beitrag von N_Reichel

Und wer soll das Kind danach betreuen? Dir stehen 36 Monate zu, deinem Mann ebenso. jeder von euch kann selbst entscheiden wie und wann er diese nimmt und wie sie gestaltete wird. Teilen müsst ihr euch den EG-Bezug. Da habt ihr beide zusammen 14 Monate, davon werden dir egal ob du sie nimmst oder nicht, 2 auf jeden Fall abgezogen wegen Mutterschutz. Denkt dran, man muss EZ 7 Wochen vorher melden, und sich bei der Erstmeldung für 2 Jahre festlegen. Wenn es in den 2 Jahren Änderungen gibt, muss der AG immer zustimmen. Blöde wenn er ablehnt. hat wer von euch vor nur TZ zu arbeiten, empfiehlt sich immer dieses im Rahmen der EZ zu machen. Egal ob man EG bezieht oder nicht. Wenn Du also nach dem Mutterschutz nicht wieder voll arbeiten willst, sondern bei höchstens 30 Std die Woche bleiben willst, solltest auch du EZ nehmen. Besser dann innerhalb dieser in TZ arbeiten. Da musst du keine Rücksicht auf deinen Mann nehmen und er nicht bei seiner EZ auf dich.