Mitglied inaktiv
Hallo, ich schreibe gerade meinen Lebenslauf. Eine Frage zum Familienstand: Ich lebe mit meinem Mann zusammen, wir haben zwei Kinder ... sind aber nicht verheiratet. Schreibe ich da eheähnliche Gemeinschaft oder doch ledig??? LG Sandra
Da ledig "alleinerziehend" impliziert und dies einen potentiellen Arbeitgeber evtl. abschreckt, würde ich "in fester Beziehung oder eben in eheähnlicher Gemeinschaft lebend" schreiben. Ist ja heute nicht ungewöhnlich, daß Paare nicht verheiratet sind. Silvia
Dankeschön für die schnelle Antwort!! Gut so wollte ich es auch machen ... Du hast mich bestätigt. War nur ein klein bißchen unsicher ... ;-). Viele Grüße, Sandra
Der Lebenslauf ist für die Bewerbung an einer Fachhochschule. Im Antrag wird auch nach dem Familienstand gefragt: Anzukreuzen sind ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet. Andere Möglichkeiten gibt es nicht ... dort habe ich ledig angekreuzt. Und nun steht im Lebenslauf "eheähnliche Gemeinschaft"!!?? Hat noch einer einen Rat!!?? Soll ich das so lassen?
... gerade an Hochschulen weht diesbezüglich ja kein so rauher Wind.
..ihr habt doch 2 Kinder,... LG, Qwinnie
Ich würd's auch so lassen. "Ledig" ankreuzen und im Lebenslauf "eheähnliche Gemeinschaft, zwei Kinder" schreiben. LG sun
Ich mache das immer so: Familienstand: "ledig, in eheähnlicher Gemeinschaft lebend". War bisher immer genau richtig. Lg Paula
Hallo Subrosa, ich lebe in der gleichen Situation, meine Erfahrung von Seiten der Personalabteilung ist die Formulierung in Bezug auf den Familienstand: Familie mit 2 Kindern, diese Formulierung ist unverfänglich und die wenigsten Menschen hacken dabei nach. Da dadurch der Eindruck verstärkt wird, Privatleben ist OK. Und das ist doch letztendlich die Botschaft die du senden möchtest. LG Ive
Danke für die vielen Antworten. Ich denke, ich werde es so machen, wie Paula. Ledig, in eheähnlicher Gemeinschaft lebend, 2 Kinder. ... wie auch schon geschrieben wurde, bewerbe ich mich ja nicht bei einem Arbeitgeber, sonder an der Fachhochschule und die werden da nicht so streng sein ... denke ich ... naja, ist eine Evangelische ;-)!! Einen schönen Sonntag noch, Gruß Sandra
wenn du nicht möchtest, brauchst du gar nichts dazu zu schreiben. der erbeitgeber darf dich nicht mal nach solchen dingen fragen. das im august 2006 in kraft getretene allgemeine gelichstellungsgesetz (AGG) verbietet ihm das und stellt solche angaben - wie europaweit schon längst üblich- unter den schutz der privatsphäre. hat mit deinen qualitäten als arbeitnehmerin ja auch nichts zu tun...
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