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Frage zu Teilzeit

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Hallo alle zusammen, ich habe eine 30 % Stelle in der Altenpflege angeboten bekommen, wo ich auch nach der Hospitierung zusagen werde! Es wären über den Daumen gepeilt 11 Std./Wo.! Laut Pflegeleitung kann ich entweder 5 Tage oder 3 Tage die Wo. für ein paar Std. vormittags arbeiten! Man wird sehen, wie es dann von den anderen Pflegekräften her eingeteilt wird! Mein Sohn (6 Jahre) ist "versorgt", er kann ab 7 Uhr in die Kernzeit und von da aus in den Unterricht und nachmittags kann er auch in die Kernzeit, inklusive Mittagessen! Rund um, alles ok.! Jetzt wollte ich mal diejenigen fragen, die sich in so was auskennen: Wie ist das an Feiertagen und an Weihnachten, Neujahr, Ostern, Pfingsten, etc.? Darf man da bei einer so niedrigen Einstufung an solchen Tagen in den Dienst eingeplant werden? Nicht, daß mir das was ausmachen würde! Im Gegenteil, bringt ja an solchen Tagen mehr Gehalt! Wollte nur mal so wissen, wie das rechtlich geregelt ist! Wieviel Tage Urlaub stehen einem da zu? Gibt es sonst noch was bestimmtes bei 30 %? Gruß, barnie


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Hallo, das handhaben die Heime wie sie es brauchen und wollen. Bei uns arbeiten einige Teilzeitkräfte gemäß ihrer prozentualen Zeit. Also wenn 100 % = 8 Arbeitsstunden pro Tag sind, dann arbeiten einige bei z. B. 50 % eben nur 4 Stunden pro Tag, aber eben alle 20 / 21 Arbeitstage pro Monat oder andere arbeiten bei 50 % genauso 8 Stunden pro Tag, haben aber dafür nur 10 - 11 Arbeitstage pro Monat. Manchmal ist das auch gemischt! Je nachdem, wie das Personal gebraucht wird. So gibt es auch geteilte Dienste. Z. B. Früh 4 Stunden und abends nochmal 4 Stunden. Urlaub haben wir alle gemäß unseren Alters die 26 + ??? Arbeitstage Urlaub pro Jahr. Wobei aber eben gemäß der prozentualen Arbeitszeit jeder Urlaubstag auch nur so zählt. Also wenn eine Vollzeitangestellte einen Urlaubstag hat, so zählt der mit 8 Stunden. Hat eine 50 % Kraft hingegen einen Urlaubstag, der nur mit 4 Stunden berechnet wird. Was die Feiertage angeht: Du hast sicher nicht alle Feiertage frei, wirst aber auch nicht alle arbeiten müssen. Meist ist es so geregelt: wer Weihnachten arbeitet, hat Silvester und Hl. 3 Könige frei; wer Ostern arbeitet, hat Pfingsten frei usw. Du wirst bestimmt genauso wie alle anderen an gewissen Feiertagen arbeiten müssen. Entweder dann eben nur ein paar Stunden oder aber einen ganzen Tag und dafür wann anders weniger Stunden. So wäre das bei uns geregelt. Aber wie gesagt macht das jeder Arbeitgeber anders. Gesetzliche Regelungen kenne ich da keine Besonderen.


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also zu den Feiertagen,du wirst ganz normal eingesetzt. So wie sie dich halt brauchen,aber sicher nicht jeden. Urlaub ist bei mir(auch 30% Pflege) so wie es 23bianca schreibt. Ansonsten ist doch super das du täglich ein paar Stunden kommen kannst,ging bei mir nicht. Viel Spaß elfentanz


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zu dem Urlaubsanspruch bei Teilzeit: es kommt bei uns nur darauf an, wie viele Tage Du in der Woche arbeitest, nicht auf die Stunden am Tag: arbeitest Du volle fünf Tage, hast Du vollen Urlaubsanspruch; arbeitest Du zB nur 3 von 5 Tagen, so wird der Urlaubsanspruch durch 5 mal 3 errechnet. Ich persönlich arbeite lieber mehr Stunden an weniger Tagen. Da ist zum einen der gesparte Arbeitsweg nebst Kosten. Zum anderen sind die Vormittage mit betreuten Kindern superpraktisch für immer mal notwendige Sachen wie eigene Arztbesuche usw, zu denen ich die Kinder am Nachmittag höchst ungern mitschleppen würde. Aber solche Überlegungen sind sicher nach der eigenen Situation zu treffen. Alles Liebe.


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Wegen der Feiertage kommt es evtl auch auf die Vergütung an, ich arbeite 18Prozent im Kh und bei uns gibt es für Feiertage weniger Zuschläge, dafür 1 Tag Extra Frei, deswegen muss ich die Feiertaga meist nicht arbeiten, da meine Chefin mir sonst nie das ganze Frei geben kann. Urlaub bekomme ich auch Anteilsmässig, habe 6 Tage im Jahr.