Jessi86
Ich wollte jetzt auch wieder Teilzeit arbeiten gehen. Eine Bekannte sagte heute zu mir, dass sich das gar nicht rechnen lässt. Erstmal die Betreuungskosten für U3 und dann bei der Verteilung Steuerklasse 3/5 mussten sie am Ende des Jahres 600€zurück zahlen. Hat Jemand Erfahrung? Wie habt ihr das geregelt? 4/4 wäre da doch besser oder?
1. ob STeuerklasse 3/5 oder 4/4 ist unterm Strich wurscht. Steuerlast ist die gleiche. Beim ersten habt ihr unterm Jahr mehr und müsst später mehr zurückzahlen, bei 4/4 umgekehrt. 2. anhand von Stuerklasse 5 auszurechnen, was über bleibt, ist wg 1.) falsch. Rechne anhand von 4/4 aus, was überbleibt, und entscheide dann. Ulrike
Man hat hier so einen Richtwert: Zähl dein Bruttoeinkommen im Monat und das von deinem Mann zusammen. Dann nimmst 60% davon. Derjenige der 60% oder mehr verdient, solle die Steuerklasse 3 haben. Bei uns fällt das nicht auf da mein Mann aufgrund von Schwerbehinderung keine Anstellung bekommt und ich Alleinverdienerin bin. Wenn wir nicht müssten wie wir es tun. Dann hätte ich immer schon gesagt, dass ich nur einen 400 Euro Job mache, bis das Kind im Kindergarten ist. Übrigens, je nach Einkommen läßt sich vielleicht auch ein Teil der Kosten für die Kinderbetreuung vom Jugendamt übernehmen. Oder du handelts was mit dem Arbeitgeber aus. Ich bekomme die KiGa-Kosten vom Arbeitgeber (die sind bis zum Schuleintritt steuerfrei, was bei Steuerklasse 5 sehr viel Sinn macht). Essensgeld allerdings muss ich selber zahlen. Ich hab dafür etwas weniger brutto um 200 Euro, bekomme 100 Euro netto an Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber.
Hallo, also ich würde auch beim Amt nachfragen. Wir z.B. zahlen für unsere TaMu bei 45h/Woche Betreeungszeit momentan 70€ im Monat. Hängt vom Verdienst ab und wird nächstes Jahr sicher mehr, aber ist dennoch absolut ok für uns. Bei uns zahlt man für Kita und TaMu das gleiche. LG Sabine
Wenn da die Steuerprüfung kommt, kriegt dein AG richtig was auf die Mütze. (Wenn weniger Brutto gezahlt wird, dafür aber ein Kindergartenzuschuss). Außerdem gibt es bei dem Modell einen Nachteil bei der Berechnung des Elterngeldes, ALG 1, weil der Kinderbetreuungszuschuss halt kein Gehalt ist! lg Sasumm PS: Steuerklassenwahl ist völlig egal, abgerechnet wird am Jahresende;-)
genau, Steuerklassenwahl unterjährig ist am Ende völlig egal, denn zusammenveranlagte Ehegatten zahlenim Rahmen der Est-Erklärung sowieso nach der Splittingtabelle. Bei 3/5 besteht das Risiko der Nachzahlung, bei 4/4 ist es ausgeschlossen. Wegen Kinderbetreungskosten: erwerbsbedingte Kinderbetreungskosten für U3 kann man steuerlich geltend machen (bis zu bestimmten Grenzen). Also, wenn Du wissen willst, was übrig bleibt, rechne erstmal mit 4/4 monatlich, am Ende des Jahres kannst Du Dich im Normalfall auf Rückerstattung vom Finanzamt freuen.
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