Mitglied inaktiv
Zu den generellen Beschäftigungsverboten für werdende Mütter, gelten nach diesem Gesetz auch Arbeiten, bei denen man 4 Stunden oder mehr am Tag stehen muss. Was muss ich nun tun, wenn ich der Meinung bin, dass ich zu einer dieser Berufsgruppen gehöre (Friseurin) ?! Entscheidungen bzgl. dem Mutterschutzgesetz obligen, soviel ich weiß, den Gewerbeaufsichtsämtern beim zuständigen Regierungspräsidium. Stellen die mich dann aufgrund des Beschäftigungsverbotes von der Arbeit frei ? Grüße Dani
Frage: Musst Du wirklich stehen beim Haareschneiden? Ich frage einfach deshalb, weil die meisten Friseusen doch ausser beim Foehnen meistens auf einem Drehstuhl sitzen. Und/ ich habe den Text nicht vor mir leigen, ging es um Berufsgruppen oder ging es um verbotene Arbeiten? Du musst zunaechst versuchen, die rabeit so zu gestalten, dass sie nicht gefaherdend ist. Und da musst Du mit deinem AG reden und nicht gleich von beschaeftigungsverbot reden. Benedikte
Das war nicht die Antwort auf meine Frage. Ich schreibe dies nicht ohne Grund. Es ist tatsächlich, dass ich meine Arbeiten zu 90 % im Stehen verrichten muss. Und dieser Umstand ist auch nicht wirklich zu ändern. In diesem Gesetz steht ganz klar... "nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet" Selbst bei gravierenden Änderungen an meinen Arbeitsweisen und an meinem Arbeitsplatz wird diese Grenze bei einem 8 1/2 Stunden Tag überschritten. Mein kleiner Ausbeuterbetrieb hat mir bis jetzt auch nichts geschenkt und wenn mir das Gesetz zum Schutze werdender Mütter die Möglichkeit gibt kürzer zu treten, dann werde ich das guten Gewissens in Anspruch nehmen. Für eine Antwort auf meine Frage wäre ich weiterhin sehr dankbar ;-) Dani
das bedeutet aber nicht, dass Du ein Beschäftigungsverbot bekommst, sondern Dein AG die Auflage vom Gewerbeaufsichtsamt, dafür Sorge zu tragen, dass Du nicht mehr als 4 Stunden am Tag stehst. Damit ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, müssen alle Möglichkeiten, den Arbeitsplatz entsprechend zu gestalten, ausgeschöpft sein. Das kann übrigens auch sein, dass Du dann an anderer Stelle eingesetzt wirst (Flaschen auszeichnen, Kasse, Buchhaltung etc.) Gruß und gute Schwangerschaft. Tina
Hab mir schon sowas gedacht. Bin mal gespannt wie das umgesetzt wird ;-)
Hallo Dani, rede mit Deiner Frauenärztin, ob sie Dir ein Beschäftigungsverbot austellt. Sie darf das. Ich habe es ab der 27. SSW bekommen, weil ich mit Zwillingen risikoschwanger war (hatte aber einen sitzenden Bürojob). Bei Fragen kannst Du mich gerne anmailen. LG Dani
In dem Moment als du deinem AG die Schwangerschafr mitteilst, muss dieser das Landesamt f. Arbeitsschutz drüber informieren und sich nochmal ausdrücklich auf die Einhaltung des MuSchuG verpflichten. Dein AG weiss daeshalb genau, dasser ab deinem 5. SS-Monat dazu verpflichtet ist, von sich aus deine Arbeit so zu organisieren, dass du nicht mehr als 4 Std. pro Tag stehend arbeiten musst. Tut er das nicht, den Arbeitgeber freundlich daran erinnern, dass er das muss. Rührt er sich dennoch nicht, beim Landesamt f. Arbeitsschutz anrufen und um Klärung der Situation bitten. (Die treten dem dann ordentlich auf die Füsse, die Geldstrafen sind richtig hoch!) Ist der AG nicht in der Lage, die Arbeit entsprechend anders zu oranisieren und kann dir auch keine Ersatztätigkeit anbieten (z.B. Büroarbeit), muss er dich für alles, was über die 4 Stunden Arbeitszeit hinaus geht, bezahlt freistellen. Ein individuelles Beschäftigungsverbot, wie es der Arzt aussprechen kann, hat hier gar nichts zu suchen. Alles Gute für dich und den Bauchbewohner! junima
Es ist wie Junima schreibt. Mag sein, dass der FA ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat (Fall sechsfachmama), das war aber falsch. Dazu kommt, dass manche FA extrem zurückhalten sind damit, weil sie Regress fürchten. Und wenn der AG nicht eine entsprechende Umlage zahlt, also den vollen Lohn bis zum mutterschutz zahlen muss, dann hat er ein gewaltiges interesse zu prüfen, ob der FA ein Beschäftigungsverbot aussprechen durfte. Zahlt er in die Umlage und bekommt daraus 100 % erstattet, wird es ihm egal sein, aber das tun nicht alle. Der Unterschied zwischen einer Krankmeldung und einem BV ist, dass man während des gesamten BV den vollen Lohn vom AG erhält, bei der Krankschreibung nur 6 Wochen lang. Gruß Tina
Warum kein Individuelles Besch.verbot? Ich bin gelernter Schriftsetzer, am Computer. Irgendwann ließ mein Chef mich im Arbeitsvertrag unterschreiben, dass ich alle anfallenden Arbeiten im Betrieb zu erledigen hab. (ich musste unterschreiben). Keine zwei Tage später stellte er eine neue Kollegin ein, die meine Arbeit machen durfte und ich musste fast nur noch Papier schneiden, verpacken, falzen usw. Als ich mit dem ersten Kind schwanger war hat sich daran nix geändert, ich musste weiter in die Fertigmacherei und nur Stehen. Damals (94) war diese Tätigkeit wohl noch erlaubt, aber man hatte pro Stunde 5 min Pause, die einem zustand. Diese habe ich natürlich jede Stunde in Anspruch genommen und die Beine hochgelegt. Außerdem habe ich nix gehoben, was über 5 kg war - und das war sehr oft - jedesmal hab ich den Chef gerufen: Papier in die Maschine, Papier aus der Maschine ... Nach Ablauf des Erz.urlaubes vom 2. Kind war ich schwanger und bekam (auf Grundlage einer Arbeitsbeschreibung meines AG) sofort vom FA individuelles Besch.verbot. Und zwischen dem vierten und fünften Kind auch - das war gar kein Problem. Und mein Chef war froh, dass er sich für mich nix ausdenken musste, was er sowieso nicht gehabt hätte (an Arbeit) An den Computer hätte ich sowieso nicht gedurft, weil da schon längst neue Leute saßen. Warum soll man in deiner Situation das nicht kriegen? Für mich wäre das der erste Weg.
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