Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe vor meiner Elternzeit vollzeit gearbeitet und bekomme nun 67% meines vorherigen Gehaltes als Elterngeld. Nun möchte ich nicht nur das 1 jahr zu Hause bleiben sondern noch ein 2. Wenn ich jetzt in dem 2. Jahr einen 400 Euro-Job mache, dabei wieder schwanger werde, und dann wieder Elterngeld beziehe, bekomme ich dann wieder 67% meines Vollzeitgehaltes oder nur noch den Mindestsatz von 300 Euro weil ich den 400 Euro-Job dazwischen habe?
hallo, ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich glaube nicht, dass das elterngeld bei einem zweiten kind wieder vom gehalt ausgeht was du vor dem 1. Kind verdient hast, egal ob du nun während der elternzeit arbeitest oder nicht. du musst doch bestimmt mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen arbetsverhältniss gestanden haben und das hast du ja nicht. ich würde ja sagen 300 euro plus geschwisterbonus?
Du bekommst nur den Mindestsatz von 300€. Es zählt das, was du in dem Jahr vor der Geburt des etvl. 2. Kindes verdient hast. Wenn das also auf 400€Basis wäre, dann eben nur den Mindestsatz. Ja und wenn das 2. Kind kommt bevor das 1. 3 Jahre alt ist, dann erhälst du noch den Geschwisterbonus von 75€. Verarsche pur, wenn du mich fragst.
Es zählt immer das Gehalt 12 Monate vor der Geburt evtl. plus Geschwisterbonus - das ist mehr als gar nichts...
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