ist der Bezugszeitraum vom elterngeld eigentlich so festgesetzt, wie man ihn anfangs beantragt hat? oder kann ich mich nach nem halben jahr umentscheiden, dass ich doch noch länger elterngeld beziehen möchte? so dass quasi der restliche anspruch gekürzt wird und dementsprechend auf die zusätzlichen monate aufgeteilt wird? wie ich das so frag, merk ich schon wie komisch das klingt... wir sind ja nicht bei wünsch dir was... aber wär schön, wenns geht liebe grüße
Mitglied inaktiv - 25.01.2010, 18:01