Mitglied inaktiv
Hab mal eine Frage an alle die Teilzeit arbeiten: ich werde demnächst wieder arbeiten und zwar 2 volle tage. die tage sind fest. wenn jetzt auf meinen arbeitstag ein feiertag fällt, muß ich den arbeitstag an einem anderen tag nachholen. da hab ich aber keine kinderbetreuung nachmittags gesichert.ist das denn rechtens? wie verhält sich da bei euch?
Hallo, ich bin auch Teilzeitkraft und arbeite drei feste Nachmittage,wenn ein Feiertag rein fällt,bekomme ich den bezahlt. Gruss Ella
Hi, das kommt auf deinen Arbeitsvertrag an. Wenn da die Tage (z.B. Mo und Die) fest drinstehen, dann sind Feiertage bezahlt. Wenn im AV aber nur eine Wochenarbeitszeit drin steht, dann musst du diese erbringen. Fällt dann in die Woche ein Feiertag, so wird er dir anteilig auf die Zeit angerechnet (z.B. 1 Feiertag, 16 Wochenstunden bei 40 Regelstunden = 2/5 gehen von deiner Wochenarbeitszeit runter. Es wird aber oftmals auch anders gehandhabt - und wer will sich schon mit seinem AG über jahrelange betriebliche Übung streiten? Gruß, Speedy
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