Mitglied inaktiv
Hi, ich habe mal eine Frage: Wenn man (während der EZ) in TZ auf fast dem gleichen alten Job arbeitet (vorher "Marketing Referent", jetzt "Projektmananger" im Marketing), darf dann der AG das Gehalt verändern bzw. kürzen? ich meine nicht, dass er es prozentual angleicht (d.h. 70% des vorherigen VZ-gehalts bei einer 70%Tätigkeit, das ist völlig logisch), sondern wirkliche Gehaltskürzung vornimmt. Danke für Eure Antworten! VlG, Grace
Gehaltsveränderungen sind meines Wissens immer gleichbedeutend mit einem neuen Arbeitsvertrag... aber warte noch auf andere Antworten!
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