Mitglied inaktiv
Hallo werte Kolleginnen :-) ich habe den Betreff extra so neutral gehalten und hoffe, jetzt keine Diskussion über die verwöhnten Beamten auszulösen. Meine Frage: So wie es ausschaut, bekommen Lehrer in NRW ja Weihnahchtsgeld (30%). Bekomme ich das auch in Elternzeit ausgezahlt? Also eben anteilig für die Zeit des Jahres, in der ich Bezüge bezogen habe? Über Erfahrungswerte dankbar, Katpa
Hallo ja , müsstest du wohl bekommen! LG HEnni
Schon sei ein paar Jahren keinen einzigen Cent Weihnachtsgeld mehr. So viel zu dem Thema verwöhnte Beamte ;-) Andrea, die sich trotzdem für gut bezahlt hält
.. eine Sonderzahlung von 800 Euro? Die das NLBV aber nicht als Weihnachtsgeld verstanden wissen will?
KEIN Weihnachtsgeld. Wir sind da also auch nicht verwöhnt. AAAAAber, wenn ich jetzt mal grübele: Damals bei Leonie das Urlaubsgeld in Elternzeit (immerhin 3 Wochen Elternzeit gehabt!) musste ich zurückzahlen. Bei Moritz war ich zum Zeitpunkt des Bezugs von Weihnachtsgeld in MuSchu und ich habe Weihnachtsgeld bekommen, aber das ist glaube ich was anderes, oder? VlG und HoHoHo anyway, Annette
w
als beamtin weiß ich nicht, aber als normal angestellte lehrerin im öffentlichen dienst bekommst du in der regulären elternezit die sonderzuwendungen, sofern es sie noch gibt. früher ja acuh noch urlaubsgeld, aber das ist in nrw ja auch gestrichen für die "besserverdienenden".
Danke für eure Antworten. Das LBV gab mir heute postwendend die definitive Antwort - anteilig bekomme ich Weihnachtsgeld ausgezahlt. Was für eine nette Überraschung :-)
ahso, dann weißt du ja bescheid. bayern meldet: gekürztes weihnachtsgeld, aber noch haben wir es. in elternzeit habe ich es anteilig ausgezahlt bekommen.
Ach Weihnachtsgeld is was Feines, habe heute meine Abrechnung bekommen- allerdings isses bei mir ganz ordentlich, da ich ja 17 Stunden arbeite *freu* Achja, bin in Bayern..
also, ich habe als ich das erste Jahr im Erziehungsurlaub war, meine Sonderzahlung gekriegt. Mitte der neunziger- damals noch 80 %. Das war wunderbar. Also, wenn Ihr welches kriegt, kriegst Du im ersten Jahr Elternzeit Deinen teil. Wenn Ihr kein Weihnachtsgeld kriegt, kriegst Du natuerlich auch nichts. Benedikte
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