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Fortbildung im Mutterschutz ??

Fortbildung im Mutterschutz ??

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Hi ihr Mein Arbeitgeber zahl mir eine Langzeitfortbildung, die im Sommer 06 starten könnte. Letztes Jahr wollte ich das schon machen, aber da ist es leider verschoben worden. Jetzt fällt mein ET auf den 17.7. Die ersten 3 Tage sind Anfang Juli, die könnte ich (davon gehe ich mal aus) noch schwanger mitmachen. Der 2. Block ist Mitte September. Da könnte ich ja noch im Mutterschutz sein. Neben meinen ersten Sorgen (wie stillen, Kind mitnehmen ? Milch abpumpen ?) habe ich Bedenken, ob ich das rechtlich überhaupt darf oder ob sowas überhaupt jemand überprüft. Habt ihr eine Meinung dazu ? Danke Gruß Juli


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ot


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Sowei ich informiert bin darfst du die 8 Wochen nach der Geburt gar nicht arbeiten. Die 6 Wochen vor der Geburt kannst du - wenn du willst.


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Fakt ist: Dein AG darf dich die 8 Wochen nnach der geburt nicht beschäftigen. Soweit die Theorie, denn die Frage ist für mich schon auch: WILLST du die Fortbildung machen? ... dann wird sich ein weg finden ;-) Ich war in beiden SSn Führungskraft. Da kann ich nicht einfach 8 Wochen "mal eben nicht ins Büro kommen". Unterschriften mussten geleistet werden, Entscheidungen getroffen... NEIN! Ich habe selbstverständlich NICHT gearbeitet, aber gegen Besuche (1-2 pro Woche) hat doch keiner was... ... Und gegen meine Unterschriften hat sich auch keiner gewehrt... Ich will sagen: wo kein Kläger... Aber schlußendlich liegt die Haftung bei deinem AG, das muß er entscheiden. Viele Grüße Désirée


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Hallo, ich habe im MuSchu nach dre Geburt des Grossen auch eine Schulung besucht, die der AG bezahlt hat. Ich habe damals unterschrieben, dass ich das auf eigenen Wunsch und Risiko mache. Alles Gute Synke


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Hi ihr Danke für die Antworten. Die Fortbildung ist nicht bei meinem Arbeitgeber, der bezahlt die allerdings. Es ist freiwillig, daher ja meine Sorge, das es vielleicht nicht erlaubt ist. Aber dann werde ich mal schön still sein, wenn sie nix sagen, dann kann ja nix kommen. Gruß Juli