Mitglied inaktiv
Hallo, ich arbeite auf 400-Euro-Basis im Büro. Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 12 Stunden, wie folgt verteilt: Mo, Di und Mi jeweils 4 Stunden. Do + Fr habe ich immer frei. Nun steht eine Fortbildung an, und zwar an einem Donnerstag (mein freier Tag). Die Fortbildung dauert von 9-16 Uhr. Nun heißt es von der Geschäftsleitung, daß man sich für diese Fortbildung zwar als Arbeitszeit anrechnen darf, aber nur soviel Stunden, wie man an diesem Tag gearbeitet hätte. ?? Wie ist das jetzt: da ich ja an einem Do grundsätzlich nicht arbeite, heißt das dann, daß ich mir gar nix anrechnen darf für diese Forbildung? Oder nur 4 Stunden, die ich ansonsten pro Tag arbeite? Ist das überhaupt zulässig? Oder darf ich mir die volle Zeit der Fortbildung anrechnen? Kennt sich da jemand aus? Danke schonmal für Antworten :-)) lg, Liteon
Hallo, bei uns ist es üblich, dass die Hälfte einer Fortbildung Arbeitszeit ist, die andere Hälfte Privatvergnügen. Das gilt auch für Messen etc. Aber ich habe in den vergangen zwei Jahren auch an einem firmeninternen Entwicklungsprogramm teilnehmen dürfen, was ich aber dann komplett in meiner Freizeit gemacht habe. (Ich arbeite 20 Stunden pro Woche.) Wenn der Arbeitgeber alle Kosten (incl. Anfahrt, Übernachtung etc.) übernimmt, und Dir das als 400€-Kraft ermöglicht, würde ich das wohl auch in meiner Freizeit machen. Viele Grüße Ulli
Naja, freiwillig kann man nicht direkt sagen. Die erste Verwaltungskraft (meine Kollegin) ist verpflichtet hinzugehen. Ich eigentlich nicht. Aber es werden u.a. Themen behandelt, die auch mein ARbeitsfeld umfassen. Und wenn ich da nicht teilnehme, schaut das irgendwie blöd aus. Kosten für Anfahrt, Übernachtung etc. fallen nicht an, da es eine interne Fortbildung ist und im Firmengebäude selbst stattfindet. Verpflegung muß man übrigens selbst organisieren ... Irgendwie stört mich das aber, das ich mir entweder gar keine Stunden oder nur 4 Std. anrechnen darf, obwohl die Fortbildung 7 Stunden dauert (inkl. Mittag). Lg, Liteon
Ob du das als Arbeistzeit anrechenen kannst oder nicht, hängt einzig und allein davon ab, ob du die Fortbildung letzen Endes freiwillig machst oder auf Wunsch /Anraten /Anweisung deines Arbeitgebers. Im ersten Fall kannst du nichts anrechnen im zweiten die gesamten 7 Stunden... junima
Ja gut, zwingende Pflicht ist es für mich nicht, nur für die erste Kraft. Aber: wenn ich von vornherein sage ich gehe da nicht hin, weil ich mir entweder gar keine oder nicht alle Stunden anrechnen darf - wie schaut das denn aus? Da sagt doch jeder Chef, wenn man kein Interesse an einer Fortbildung hat, dann kann man gleich zu Hause bleiben ... Meinen Stundenzettel schreibe ich selber, da könnte ich auch einfach die volle Stundenzahl eintragen und dann schauen, was passiert bzw. ob das jemand moniert oder nicht. Aber blöd ist es trotzdem. Lg, Liteon
Zudem ich ja normalerweise am Do frei habe, ich alleinerziehend bin und schauen muß, das ich für den Donnerstag dann eine Betreuung finde ...
Sprich doch mit dem AG ... Sag ihm, welchen Nutzen Du in er Schulung siehst oder auch nicht, erkläre ihm, dass es Dir wichtig ist, dass wenigstens ein Teil Arbeitszeit ist ... Wenn Du ihn vor ein Ultimatum stellst, ist er natürlich eingeschnappt, aber wenn Du einfach sagst "ich weiß nicht so recht, ich habe über das und das nachgedacht, wie sehen Sie das?" ... dann muss er doch ne Antwort geben.
Hallo, bei einer vom Arbeitgeber genehmigten Fortbildung bekommt bei uns eine Halbtagskraft die Studnen einer Vollzeitkraft (also einen ganzen Tag) angerechnet. Bei uns ist das im Tarifvertrag so festgehalten (TVL). Gruß, Renate
Bei uns darf Fortbildugn für Teilzeitkräft nur anteilig entsprechend der Teilzeit kontiert werden. Z.B. ich arbeit 60%, also darf ich 60% der Zeit kontieren, die eine Vollzeitkraft kontieren darf.
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