Mitglied inaktiv
Hallo, hab das grad unten gelesen, ist ja interessant! Wo hältst Du die denn? Werd demnächst wohl auch wieder Bewerbungen schreiben aber die müssen dann auf englisch sein und absolut perfekt kannst Du mir da was raten?Gibt es diese Seminare auch in Fremdsprachen?
Hi, ich halte sie in Kooperation mit verschiedenen Bildungsträgern bzw. im Sinne eines Einzel-Coachings auf private (= ohne diese Mitverdiener) Anfragen hin. Für englischsprachige Unterlagen bin ich etwas überfragt. Für welche Art Job brauchst Du sie? Abhängig davon würde ich dann u.U. nach Seminaren googlen bzw. das tun, was in der Branche üblich ist. Soll heißen, daß ein englischer CV ja recht leicht zu erstellen ist. Wenn Du Dich bei BMW (z.B.) bewirbst, erhältst Du einen detaillierten Fragebogen, der auf Englisch auszufüllen und dem ein Aufsatz beizufügen ist. Mein Bruder (Wissenschaftler) mußte hingegen völlig andere Bewerbungsmappen zusammenstellen. Rück `mal ein paar Informationen `raus.;-) LG Fiammetta
Zuerst das Bewerbungsschreiben, dann kurzer Lebenslauf (tabellarisch), Zeugnisse, ggf. Zeugnisse der letzten Arbeitgeber sowie Zertifikate von Zusatzqualifikationen + aktuelles Foto. Das alles in eine Klarsichtmappe packen (geheftet) und ab in die Post. Habe in meiner zurückliegenden Tätigkeit auch Bewerbungen mitgesichtet (öff. Dienst). Entscheidend waren immer die Qualifikationen als Voraussetzungen für die Stelle, die gerade besetzt werden sollte. Extrem auf Äußerlichkeiten der Bewerbung wurde nicht geachtet, es sei denn, es waren krasse Schreibfehler drin. Also keine Wissenschaft draus machen. Eine saubere klare Aufmachung und Vollständigkeit der Unterlagen genügen völlig.
möchte mich beruflich ins Ausland verändern natürlich mit kompletter Familie deshalb
Die letzten 10 Beiträge
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit