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Fahrt zum Kindergarten als Freibetrag?

Fahrt zum Kindergarten als Freibetrag?

Mitglied inaktiv

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Ich hab mal eine Frage an Euch. Ich werde im August wieder anfangen zu arbeiten. 30 Std. die Woche und 30 km von meinem Wohnort entfernt, auch mein Mann arbeitet außerhalb. Da es sich um einen U3-Kindergartenplatz handelt, darf meine Tochter nur in unserer Stadt in den Kindergarten ( Beschluß der Ratsversammlung). Da ich einen ganz schönen Umweg habe (wohne am Ortsrand) muß ich erst zum Kindergarten hin, dann wieder ganz zurück und zur Arbeit und nachmittags das gleiche. Nun meine Frage: Kann ich auch diesen Umweg zum Kindergarten als Kilometerfreibetrag miteintragen lassen auf die Steuerkarte? Der Umweg beträgt hin 8km, dann wieder zurück 8 km und dann die 30 km zur Arbeit, also 46 km einfache Fahrt. Sind nun die 30 km nur als Kilometerpauschale zu berücksichtigen oder kann ich die ganzen 46km berücksichtigen lassen? Danke im Voraus, eure Kerstin


Mitglied inaktiv

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Antwort auf diesen Beitrag

Hi, eigentlich kann nur der kürzeste Weg zum Arbeitsplatz berücksichtigt werden, es sei denn, du weist nach, dass du tatsächlich eine andere Strecke zur Arbeit fährst. Ich würde es also mit den 46km versuchen... Gruß, Speedy